Abschrift
Vorgeworfen wurde mir der informatorische Kontakt zu bereits vor mir geflüchteten Studenten aus Rostock, Mitgliedern des Studentenrates. Die waren Mitglieder verbrecherischer Organisationen, der Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit, die Informationen von mir verlangten und zu ihren Auftritten im RIAS bekamen. An Beweismaterial hatten sie lediglich eine Zeitung bei mir gefunden: einen Kurier, auf dessen erster Seite die große Überschrift ´Sowjet-U-Boote vor Australien` stand. Die lag noch in meiner Studentenbude.
Das war Paragraph 58/10: Anti-Sowjet-Hetze. Dann die Tatsache mit den Informationen für die geflohenen Studenten. Das erfüllte den Paragraphen 58/6: Spionage. Außerdem Paragraph 58/11: Illegale Gruppenbildung, weil ich in konspirativem Kontakt mit Gerhard Popp, dem Vorsitzenden der CDU-Hochschulgruppe stand. Ich wurde zu zweimal 25 Jahren [verurteilt]. Warum? Offensichtlich war die Gruppenbildung und der Kontakt nach West-Berlin so gravierend. 25 Jahre waren das nach der Todesstrafe nächste Höchstmaß. Aber in der Vollzugspraxis der Sowjetunion, da konnte einer acht mal 25 Jahre haben, der hätte auch nur 25 Jahre absitzen müssen. Das addiert sich nicht.
Roland Bude, Zeitzeuge auf www.jugendopposition.de