Die Werdauer Oberschüler bei ihrem Tanzstundenabschlussball 1950. Hintere Reihe: 2. v. l.: Joachim Gäbler, 4. v. l.: Theobald Körner, 10. v. l.: Heinz Rasch; 2. Reihe von vorne: 5. v. l.: Sigrid Roth, 8. v. l.: Siegfried Müller, 10. v. l.: Gerhard Schneider, 12. v. l.: Hermann Krauß; vordere Reihe: 3. v. l.: Gudrun Pleyer; vordere Reihe ganz rechts: Achim Beyer. Quelle: Privatarchiv Achim Beyer
Der 17-jährige Oberschüler Joachim Gäbler im Jahr 1950. Im Prozess gegen die Werdauer Widerstandsgruppe wird er im Oktober 1951 zu einer Zuchthausstrafe von 15 Jahren verurteilt. Auch während des Prozesses lässt er sich nicht einschüchtern und sagt seinem Richter ins Gesicht: „Ich bin stolz darauf, dass ich für die Freiheit gekämpft habe.“ Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer
Der Unbeugsame: Erkennungsdienstliche Behandlung von Joachim Gäbler nach seiner Verhaftung im Mai 1951. 1992 stellt er, stellvertretend für seine damaligen Mitschüler, einen Strafantrag gegen die noch lebenden Akteure des Prozesses von 1951. Daraufhin ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung gegen ehemalige Richter. Ein Verfahren wird wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt, ein anderes endet mit einer Geldbuße von 4.000 DM. Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer
Zur Werdauer Widerstandsgruppe gehören drei Mädchen. Sigrid Roth (im Bild), Anneliese Stets und Gudrun Pleyer. Alle drei sind bei ihrer Verurteilung noch minderjährig. Die 17-jährige Sigrid Roth wird wegen ihrer Zugehörigkeit zur Widerstandsgruppe zu einer Zuchthausstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer
Wegen ihrer Zugehörigkeit zur Werdauer Widerstandsgruppe wird Anneliese Stets zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Bei ihrer Verurteilung ist sie 16 Jahre alt. Das Foto entstand nach ihrer Haftentlassung. Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer
In der Nacht zum 19. Mai 1951 werden zwei Gruppenmitglieder auf frischer Tat beim Verteilen von Flugblättern ertappt. Am nächsten Morgen verbreitet sich die Nachricht in der Schule. Für Achim Beyer beginnt eine abenteuerliche Flucht, die schließlich mit seiner Verhaftung endet. Am Tag seines 19. Geburtstags wird er zu einer Zuchthausstrafe von acht Jahren verurteilt. Erkennungsdienstliche Behandlung des Häftlings Achim Beyer im Mai 1951. Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer
Kampf gegen unfassbares Unrecht: Das Todesurteil gegen den Oberschüler Hermann Joseph Flade ist für die Werdauer Schüler eine entscheidende Motivation zum Widerstand gegen das SED-Regime. Gegen das unmenschliche Urteil protestieren sie mit diesem selbst gefertigten Flugblatt. Das Urteil wird später aufgrund internationaler Proteste in eine 15-jährige Gefängnisstrafe umgewandelt. Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer Abschrift
Aufkleber der KgU, der von den Oberschülern auf Briefkästen, an Haustüren und auf offizielle Plakate in Werdau und Umgebung geklebt wird. Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer
George Orwells Roman „1984“ kursiert als Tarnschrift mit dem Titel „1848“ unter den Schülern in Werdau. Im Bild: das Deckblatt und die Innenseite des Romans. Quelle: BStU, Ast Chemnitz Z-AP 3/58
Detailliert vermerkt die Volkspolizei den Fund von Flugblättern gegen die Volkskammerwahl vom 15. Oktober 1950 in Werdau. Quelle: BStU, Ast Chemnitz Abschrift
Die Anklageschrift gegen die Werdauer Oberschüler. Kurz vor der Verhandlung erhalten die angeklagten Oberschüler Einsicht in die Anklageschrift. Ihnen werden jedoch Papier, Bleistift und Gesetzbücher zur Vorbereitung auf den Prozess verweigert. Als kurze Zeit später die Anklageschriften wieder eingesammelt werden, kann Achim Beyer sein Exemplar in der Zelle verstecken. Bei einem Besuch im Gefängnis übergibt er seiner Mutter die Anklageschrift, die sie aus dem Gefängnis schmuggelt. Über einen Kurier gelangt das Dokument nach West-Berlin und damit an die Öffentlichkeit. Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer, Seite 1 von 3 Abschrift
Die Anklageschrift gegen die Werdauer Oberschüler. Kurz vor der Verhandlung erhalten die angeklagten Oberschüler Einsicht in die Anklageschrift. Ihnen werden jedoch Papier, Bleistift und Gesetzbücher zur Vorbereitung auf den Prozess verweigert. Als kurze Zeit später die Anklageschriften wieder eingesammelt werden, kann Achim Beyer sein Exemplar in der Zelle verstecken. Bei einem Besuch im Gefängnis übergibt er seiner Mutter die Anklageschrift, die sie aus dem Gefängnis schmuggelt. Über einen Kurier gelangt das Dokument nach West-Berlin und damit an die Öffentlichkeit. Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer, Seite 2 von 3 Abschrift
Die Anklageschrift gegen die Werdauer Oberschüler. Kurz vor der Verhandlung erhalten die angeklagten Oberschüler Einsicht in die Anklageschrift. Ihnen werden jedoch Papier, Bleistift und Gesetzbücher zur Vorbereitung auf den Prozess verweigert. Als kurze Zeit später die Anklageschriften wieder eingesammelt werden, kann Achim Beyer sein Exemplar in der Zelle verstecken. Bei einem Besuch im Gefängnis übergibt er seiner Mutter die Anklageschrift, die sie aus dem Gefängnis schmuggelt. Über einen Kurier gelangt das Dokument nach West-Berlin und damit an die Öffentlichkeit. Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer, Seite 3 von 3 Abschrift
Urteil gegen die Werdauer Oberschüler mit handschriftlichen Korrekturen des Vorsitzenden Richters. Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer, Seite 1 von 2 Abschrift
Urteil gegen die Werdauer Oberschüler mit handschriftlichen Korrekturen des Vorsitzenden Richters. Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer, Seite 2 von 2 Abschrift
Das Urteil gegen die Werdauer Oberschüler sorgt über die Grenzen der DDR hinaus für Empörung. Im November 1951 veröffentlicht die KgU diesen Aufruf, der auch in der DDR verteilt wird. Die in der Namensliste angegebene Anneliese Stets (dritte von unten) war bei ihrer Verurteilung nicht – wie hier aufgeführt – 25, sondern erst 16 Jahre alt. Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer Abschrift
Eine Tafel für die Zivilcourage: Das Werdauer Alexander-von-Humboldt-Gymnasium erinnert seit 1997 an den Mut und an das Leid der Oberschüler, die 1951 verurteilt wurden. Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft / RHG_Fo_HAB_16323
In der sächsischen Stadt Werdau bildet sich 1950 eine Widerstandsgruppe, der etwa 20 Personen angehören, unter ihnen drei Oberschülerinnen und zwölf Oberschüler. „Wir sehnen uns nach Frieden, nach der Einheit Deutschlands in Freiheit – wählt mit NEIN“ steht auf ihren Flugblättern, mit denen sie gegen die Scheinwahlen zur Volkskammer am 15. Oktober 1950 protestieren. Später richten sich ihre Aktionen auch gegen das Todesurteil für Hermann Joseph Flade, der wie sie gegen die Wahlfarce rebelliert hat (Bildergalerie).
Viele der Schüler sind Mitglieder und einige sogar Funktionäre der anfangs überparteilich auftretenden Jugendorganisation Freie Deutsche Jugend (FDJ). Dieses politische Engagement dient zunächst einmal nicht der Tarnung. Die Jugendlichen wollen am Aufbau einer neuen demokratischen Gesellschaft aktiv mitwirken.
Zu den Motiven des Widerstands erklärt Achim Beyer, einer der Werdauer Jugendlichen, im Rückblick: „Nach dem Ende des Krieges und des Nationalsozialismus erfuhren wir von den Verbrechen dieser Diktatur. Bei der Lektüre der Flugblätter der Geschwister Scholl aus dem Jahr 1943 wurde uns die Ähnlichkeit – besser Analogie – zwischen dem NS-Regime und dem Stalinismus von 1950 besonders bewusst. Ein Austausch der Begriffe NSDAP gegen SED, HJ gegen FDJ, Gestapo gegen Stasi bot sich an und charakterisierte unsere damalige politische Situation.“
Big brother is watching you: Nein zur Gedankenpolizei
Achim Beyer weiter: „Die Lektüre des Buchs 1984 von George Orwell tat ein Übriges. Zahlreiche Stalin-Porträts an öffentlichen Gebäuden und in der Schule waren der im Buch beschriebene und allgegenwärtige ,Große Bruder`. Die ,Gedankenpolizei` waren die Kontrollkommissionen in der SED und der FDJ. Die verordnete parteiliche Terminologie entsprach dem ,Neusprech`. Das ,Zwiedenken` war somit vorprogrammiert und brauchte nicht einmal erlernt zu werden.“
Die Werdauer Oberschüler knüpfen Kontakte zur KgU nach West-Berlin. Von der KgU erhalten sie unter anderem vorgefertigte Druckwalzen, ähnlich den üblichen Malerrollen, mit denen sie Flugblätter in größeren Auflagen herstellen. Im Bild: ein von den Oberschülern mit einer Walze der KgU hergestelltes und in Werdau verteiltes Flugblatt. Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer
Ein von den Oberschülern mit einer Walze der KgU hergestelltes und in Werdau verteiltes Flugblatt. Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer
Die Jugendlichen beschaffen sich bei der Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit (KgU) Druckwalzen für Flugblätter (Bildergalerie). Von der KgU erhalten sie auch Stinkbomben, mit denen sie SED-Veranstaltungen stören. Diese Aktionen erregen großes Aufsehen. Die Sicherheitsorgane fahnden hektisch nach den Urhebern der Flugblätter. In der Nacht vom 18. zum 19. Mai 1951 werden zwei Mitglieder der Gruppe während einer Flugblattaktion verhaftet. In den folgenden Tagen werden die anderen ebenfalls festgenommen.
Am 3. Oktober 1951 verurteilt das Landgericht Zwickau 19 Mitglieder der Widerstandsgruppe zu Strafen zwischen zwei und 15 Jahren Zuchthaus. Sechs der Jugendlichen sind noch minderjährig, darunter drei Mädchen: Anneliese Stets, Gudrun Pleyer und Sigrid Roth (Bildergalerie). Formal ist die Verhandlung öffentlich, doch zum Prozess werden nur etwa 50 ausgesuchte SED-Vertreter zugelassen. Eine Berichterstattung findet in den DDR-Medien nicht statt. Trotzdem wird das Urteil im Westen bekannt. Auch innerhalb der DDR wird die drakonische Strafe durch die KgU mit Flugblättern öffentlich gemacht.
Als Letzter der Verurteilten wird Achim Beyer am 13. Oktober 1956 aus dem Gefängnis entlassen. („Durch zu viel Blödsinn wird man klug“: Im Zeitzeugen-Interview berichtet Achim Beyer über seine Motive, in der DDR-Diktatur Widerstand zu leisten.)
Gerhard Schneider bleibt in Werdau, alle anderen verlassen nach Ende der Haftzeit die DDR. Erst nach der Friedlichen Revolution 1989 darf Gerhard Schneider über sein Schicksal berichten.
Zitierempfehlung: „Werdauer Oberschülerinnen und Oberschüler“, hrsg. v. Bundeszentrale für politische Bildung und Robert-Havemann-Gesellschaft e.V., letzte Änderung Dezember 2019, www.jugendopposition.de/145342
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„Hermann Joseph Flade war ein Gleichaltriger. Ich habe ihn später in der Haft kennen gelernt und danach sehr viel Kontakt mit ihm gehabt. Hermann Joseph Flade hatte in Olbernhau im Erzgebirge als Einzelgänger Flugblätter hergestellt. So ähnlich, wie wir das gemacht haben. Und darüber wurde berichtet, übrigens auch in der DDR-Presse, natürlich verfälscht. Tatsache war: Er ist während des Verteilens von zwei Volkspolizisten überrascht worden und hat sich mit einem Messer zur Wehr gesetzt. Er hat dem einen in den Oberarm gestochen. Er kam kurz wieder frei, aber wurde nach einigen Tagen wieder verhaftet. Übrigens sein Beichtvater auch, der Pfarrer: Langer, der acht Jahre Zuchthaus bekommen hat.
Hermann Joseph Flade wurde im Januar 1951 in einem großen Schauprozess zum Tode verurteilt. Das ging natürlich durch DDR-Presse. Zum Tode verurteilt wegen Mordversuch. Das war der Vorwurf, aber es sprach sich schnell herum, dass das nicht der Fall sein konnte, denn der Polizist war während des Prozesses schon wieder putzmunter aufgetreten. Durch alle Welt natürlich ein Aufschrei. Aber dieses Urteil sollte abschreckend wirken gegen jegliche Opposition. Wie wir heute durch Kontakte mit Gruppen wissen, von denen man damals nur ahnte, dass sie vielleicht existierten. Inzwischen kennt man sich ein bisschen untereinander.
Bei uns in unserer Werdauer Gruppe, wie auch bei anderen, bewirkte das Todesurteil das Gegenteil. Wir sagten uns: Das kann man wohl nicht hinnehmen, das kann man nicht hinnehmen. Ein Todesurteil, schon wegen eines solchen Flugblattes... Wir haben ja auch nichts anderes gemacht. Dann dauert es noch 14 Tage und man wird wegen einer kleinen Bemerkung während des Unterrichts zum Tode verurteilt! Das ist ja wohl nun die Grenze, da muss man unbedingt was dagegen tun. Und wer bisher nichts dagegen getan hat, macht es vielleicht jetzt. Und es ist wirklich heute nachweisbar, dass die Widerstandsbewegung unter Jugendlichen in dieser Zeit zugenommen hat. Gewisserweise aus Solidarisierung heraus mit Hermann Joseph Flade und dann vor allem als Gegnerschaft zu dem System.
Und dann haben wir ein weiteres eigenes Flugblatt mit Schreibmaschine getextet und vervielfältigt, ganz primitiv, und verteilt. Die Zahl der Flugblätter war immer so zwischen 300 und 500. Bis zu 1.000 hatten wir auch mal, je nachdem, wo wir das Papier herbekommen haben und wie viel Papier wir hatten. Da war oftmals ein Engpass. Dieses Flugblatt haben wir auch an höhere Funktionäre, Justizfunktionäre und so weiter verschickt. Dieses Flugblatt ist erhalten geblieben. Das liegt vor, ein etwas längerer Text, in dem aufgerufen wurde, gegen dieses Todesurteil zu protestieren.“
Quelle: Zeitzeugeninterview mit Achim Beyer am 11. Oktober 1998, Sächsischer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur