Wehrdienstverweigerung in der DDR – Dienen, bauen oder sitzen?
Als in der DDR nach dem Bau der Mauer im Januar 1962 die Wehrpflicht eingeführt wird, verweigern viele junge Männer den Dienst mit der Waffe. Zwischen 1962 und 1964 sieht sich die SED-Führung plötzlich etwa 1.550 Wehrdienstverweigerern gegenüber. Gleichzeitig setzt sich besonders die evangelische Kirche für einen Wehrersatzdienst ein. Gespräche zwischen dem Thüringer Bischof Moritz Mitzenheim und dem SED-Chef Walter Ulbricht bringen positive Resultate: Man vereinbart einen waffenlosen Wehrersatzdienst, der mit der Bausoldatenverordnung 1964 in Kraft tritt. So entsteht etwas völlig Neues: ein Soldat ohne Waffe und ohne Eid – ein Bausoldat.
In der Bausoldatenverordnung ist geregelt, dass Bausoldaten Wehrpflichtige sind, die Uniform tragen müssen und in Kasernen untergebracht sind. Sie sind außerdem der Nationalen Volksarmee (NVA) und den Grenztruppen untergeordnet und müssen einen 18-monatigen Ersatzdienst ableisten. Sie brauchen zwar keinen Eid abzulegen, der sie zum Einsatz ihres Lebens verpflichtet, müssen aber in einem Gelöbnis erklären, dass sie ihren militärischen Vorgesetzten gegenüber unbedingten Gehorsam leisten.
Auf ihren Schulterstücken ist statt silbernem oder goldenem Pickel ein Spaten sichtbar, weshalb sie im Volksmund als „Spatensoldaten“ bezeichnet werden. Anfangs werden sie in Kompanien zusammengefasst und als Hilfstrupps den Baupionieren zugeteilt. Der Bausoldat ist somit voll in das militärische Regime der NVA eingebunden. Einen zivilen Wehrersatzdienst, wie wir ihn heute kennen, gibt es bis zum Ende der DDR nicht.
Ein Novum: Dienst mit dem Spaten statt mit dem Gewehr
Ab 1976 werden die Kompanien nach der 14-tägigen Grundausbildung aufgelöst, in kleine Gruppen von zehn bis 20 Mann aufgeteilt und auf verschiedene Standorte verteilt. Die DDR-Führung befürchtet nämlich, dass sich die geballte Ladung von Pazifisten und Antimilitaristen auf die anderen Wehrpflichtigen aufrührerisch auswirken könnte. Ab 1976 werden Bausoldaten meist in der Küche, im Garten oder bei den Heizungsanlagen eingesetzt. Oft arbeiten sie an Offiziersstandorten, wie zum Beispiel beim Kommando der Grenztruppen in Pätz bei Königs Wusterhausen.
Viele DDR-Bürger wissen gar nicht, dass es möglich ist, den Wehrdienst zu verweigern. Selbst innerhalb der evangelischen Kirche sind es nur wenige engagierte Pfarrer, die diese Option unter den jungen Christen publik machen. Der Staat hat einfach kein Interesse daran, und auch die westlichen Medien greifen dieses Thema nicht auf.
Eine Friedensszene entwickelt sich erst Anfang der 1980er Jahre in der DDR. Viele Bausoldaten sind Christen – mehrheitlich evangelische, aber auch Baptisten, Adventisten und andere freikirchliche Gruppen. Katholiken sind wenige darunter, da die katholische Kirche die These vom gerechten Krieg vertritt. Etwa 20 Prozent verweigern aus humanistischen Gründen den Wehrdienst.
Die Verweigerung kann bei der Musterung im Wehrkreiskommando schriftlich erklärt werden. Die Bausoldatenverordnung lässt neben religiösen Gründen auch „ähnliche“ gelten und sieht keine Gewissensprüfung vor. Entgegen dieser Verordnung verlangen die Musterungskommissionen ab den 1970er Jahren von den Antragstellern jedoch glaubhafte Erklärungen, dass sie aktiv am kirchlichen Leben teilnehmen und einer in der DDR anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören.
Viele Christen und Ausreisewillige verweigern den Wehrdienst
1970 gibt das Volksbildungsministerium unter Margot Honecker eine Order heraus: Wer nicht bereit sei, sein Vaterland mit der Waffe in der Hand zu verteidigen, sei es auch nicht wert, in der DDR zu studieren. Die Weisung gilt zeitweilig sogar für das Theologiestudium an den staatlichen Sektionen für Theologie. In den 1970er und 1980er Jahren wird der Druck auf Studenten und Abiturienten beträchtlich erhöht: Sie sollen sich möglichst für drei beziehungsweise zehn Jahre verpflichten – oder gleich als Berufsoffizier. Studienbewerber, die sich für einen längeren Wehrdienst entscheiden, haben gute Karten bei der Studienplatzvergabe.
Für einen Teil der Wehrdienstverweigerer ist der Bausoldatendienst keine echte Alternative. Besonders die Zeugen Jehovas verweigern den Wehrdienst total. In den 1970er und 1980er Jahren kommen immer mehr Totalverweigerer hinzu: Männer aus anderen Kirchen oder Religionsgemeinschaften sowie nichtreligiöse Wehrpflichtige.
In den 1980er Jahren steigt die Zahl der Wehrdienstverweigerer sprunghaft an. Die einsetzende Bewegung „Schwerter zu Pflugscharen“ und die Aktion „Sozialer Friedensdienst“ des Dresdener Pfarrers Christoph Wonneberger erreicht besonders die christlich geprägten Jugendlichen. Auch verweigern immer mehr Ausreiseantragsteller den Wehrdienst, um so schneller in den Westen gelangen zu können. Ende der 1980er Jahre sind fast die Hälfte der Wehrdienstverweigerer Ausreisewillige.
Von den DDR-Gerichten werden jedes Jahr durchschnittlich 150 Totalverweigerer verurteilt. Unter ihnen befinden sich jeweils rund 100 Zeugen Jehovas. Die Strafen betragen zwischen 18 und 22 Monaten Freiheitsentzug. 1985 werden auf Anweisung des Verteidigungsministers Heinz Hoffmann alle Totalverweigerer aus der Haft entlassen. Von diesem Zeitpunkt an wird niemand mehr inhaftiert oder verurteilt. Die Anweisung wird nirgends veröffentlicht, und so hängen Verhaftung und Knast bis zur Revolution im Herbst 1989 weiterhin wie ein Damoklesschwert über allen Totalverweigerern.
Zitierempfehlung: „Wehrdienstverweigerung“, hrsg. v. Bundeszentrale für politische Bildung und Robert-Havemann-Gesellschaft e.V., letzte Änderung Dezember 2019, www.jugendopposition.de/145369