Der 15. Oktober 1950 ist der Tag, an dem in der DDR erstmals Wahlen zur Volkskammer sowie zu den Landtagen und Kommunalvertretungen stattfinden. Zur Abstimmung steht eine Einheitsliste der Kandidaten der Nationalen Front. Damit wird dem Wahlvolk jegliche Entscheidung genommen: Entweder stimmt der Wähler der gesamten Liste zu, oder er lehnt sie ab. Es ist nicht möglich, einzelne Abgeordnete zu wählen.
Der Wahlakt selbst ist nicht mehr als die bloße Abgabe der Stimmzettel. Offiziell wird bekannt gegeben, dass die Einheitsliste bei der Wahl 1950 eine Zustimmung von 99,7 Prozent erhalten hat. Viele Jugendliche vermuten deshalb Wahlbetrug.
Am 15. Oktober 1950 werden die Weichen gestellt: Sämtliche Urnengänge in den folgenden Jahrzehnten sind ebenfalls Scheinwahlen. Freie Wahlen werden erst möglich, als ein Ende der DDR bereits abzusehen ist: am 18. März 1990. Zu diesem Zeitpunkt muss sich die SED dem Druck der Friedlichen Revolution vom Herbst 1989 beugen.
Zitierempfehlung: „Keine Wahl – Die Volkskammerwahlen von 1950“, hrsg. v. Bundeszentrale für politische Bildung und Robert-Havemann-Gesellschaft e.V., letzte Änderung Dezember 2019, www.jugendopposition.de/145343
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„Ingesamt 130,5 Jahre Zuchthaus für die 19 Angeklagten. Urteile zwischen zwei und 15 Jahren. Am nächsten Tag war eine große Auseinandersetzung. Aus den Protokollen geht hervor, dass die Eltern bereits früh um neun Uhr vor dem Gerichtsgebäude waren. Ausgeharrt haben sie bis nachts um ein Uhr, unter strenger Bewachung und völlig abgeschirmt. Volkspolizei, großes Aufgebot. Der Staatsanwalt hat den Eltern zugesagt, sie könnten uns am nächsten Tag besuchen. Dem wurde stattgegeben, eine knappe Stunde Besuchszeit.“
Quelle: Zeitzeugeninterview mit Achim Beyer am 11. Oktober 1998, Sächsischer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur