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Volkskammer

Bezeichnung für das Parlament der DDR, dem formal obersten Gesetzgebungsorgan. Faktisch hat die Volkskammer bis zur Friedlichen Revolution kein politisches Gewicht. Auf administrativer Ebene stehen ihr die politisch wichtigeren Gremien (Ministerrat, Staatsrat und Nationaler Verteidigungsrat) gegenüber. Nicht nur die der SED zugehörigen Volkskammerabgeordneten sind Nomenklaturkader der SED, sondern selbst die Abgeordneten der Blockparteien.

Es gibt keinen wichtigen Beschluss und kein wichtiges Gesetz, das nicht zuvor vom Politbüro der SED beschlossen wird, bevor die Volkskammer die Vorlagen abnickt. Über „Schleppmandate“, das heißt Volkskammermitglieder, die SED-Mitglieder sind, aber als Vertreter der Massenorganisation in dieses Gremium kommen, und damit formell nicht zur SED-Fraktion gehörten, sichert sich die SED zusätzlich die Mehrheit in dieser Pseudo-Volksvertretung.


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