Zuchthaus
Eine Zuchthausstrafe ist nach dem Strafgesetzbuch von 1871 in Deutschland die Strafe für Kriminaldelikte. Als mildere Form gilt die Gefängnisstrafe, die bei Anerkennung mildernder Umstände oder bei leichteren Straftaten verhängt wird. Zuchthausstrafen sind immer mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verbunden. Bei Gefängnisstrafen ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen der Fall. Im Zuchthaus besteht unbedingter Arbeitszwang, der im Gefängnis gelockert werden kann. Ansonsten sind die allgemeinen Vollzugsvorschriften gleich.
Formal besteht diese 1871 festgelegte Einteilung von Strafen in der DDR bis zum neuen Strafgesetzbuch von 1968 fort (in der Bundesrepublik bis 1969). Allerdings hat sie lediglich bei der Strafzumessung durch die Gerichte eine Bedeutung, die sich nach wie vor an der Schwere der Tat orientieren. Das heißt, dass DDR-Richter bis 1968 in ihren Urteilen weiterhin Zuchthausstrafen verhängen. Im Strafvollzug selbst, der in der DDR nicht der Justiz, sondern dem Ministerium des Innern untersteht, gibt es keine Unterscheidung entlang dieser Kategorien. Alle Gefängnisse in der DDR heißen einheitlich „Strafvollzugsanstalt“ (StVA), später „Strafvollzugseinrichtung“ (StVE). Was es allerdings gibt – und was für den Haftalltag der Strafgefangenen von durchschlagender Bedeutung ist –, ist ein in der Härte gestaffeltes Haftregime, das besonders politische Gefangene malträtiert.
Der Begriff Zuchthaus für eine eigene Strafvollzugsform wird in der DDR nicht mehr benutzt, sondern zunächst vier Häftlingskategorien gebildet.
Am 25. April 1963 gibt es einen Erlass des Staatsrats der DDR über die grundsätzliche Aufgabe und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. April 1963 (Rechtspflegeerlass; zu finden im Gesetzblatt der DDR, Teil I, 1963). Dieser Erlass verändert erneut die Häftlingskategorien und reduziert sie auf drei. Eine neue gesetzliche Regelung erfolgt mit dem Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) vom 12. Januar 1968 (zu finden im Gesetzblatt der DDR, Teil I, 1968).