Abschrift
Moderatorin:
„Das, was jetzt folgt, ist in der DDR selbst produziert worden. Es geht um den Skinhead-Prozess. Prozessbericht, Kommentar und das anschließende Hintergrundgespräch sind leider im technischen Sinne, und auch nur im technischen Sinne, von nicht so guter Qualität. Wir bitten also verwöhnte Radiohörer, dies zu entschuldigen. Mir ist es jedenfalls so lieber, als wenn wir selbst alles nachsprechen müssen. Also, Ohren gespitzt!“
Vera Wollenberger:
„Am 26. November 87 wurde im Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte der Prozess gegen Ronny Busse, Torsten Brand, Sven Ewert und Frank Breschinski eröffnet. Ihnen wurde vorgeworfen, am 17. Oktober 87 an dem Überfall auf ein Rockkonzert in der Zionskirche beteiligt gewesen zu sein. Aus dem Prozess ging hervor, dass eine Gruppe von etwa 25 Jugendlichen – Zitat:“
Sprecher:
„… welche sich in Kleidung, Stiefeln und Jacken und Haarschnitt als Gruppe zu erkennen gaben, die den in Westeuropa als Skinheads bezeichneten Gruppierungen gleichen …“
Vera Wollenberger:
„Mit dem Vorsatz, die – Zitat:“
Sprecher:
„… arbeitsscheuen, dreckigen Punks aufzumischen …“
Vera Wollenberger:
„… zogen sie aus der Gaststätte 'Sputnik', Greifswalder Straße, wo etwa 80 Personen, ihre Freunde und Bekannten, unter Beteiligung von ca. 15 Westberliner Skinheads unter anderem die Verabschiedung eines Freundes zum 10-jährigen Armeedienst in der NVA feierten. Als die vier Angeklagten an der Zionskirche aus der Straßenbahn stiegen, schlugen sie brutal auf die dort stehenden Passanten ein. Der Bauarbeiter J., beileibe kein Punk oder besonders auffälliger Typ, wurde niedergestoßen und mit Fußtritten der eisenverstärkten Stiefel von mindestens zwei Skinheads getreten. Dabei versuchte er, sein Gesicht mit den Händen zu schützen. Schließlich griffen ihn zwei der Angreifer unter die Achseln, um seinen Kopf gegen einen Laternenpfahl zu schmettern. Mit letzter Geistesgegenwart und Kraft konnte J. dies verhindern. Eine junge Frau wurde von Ewert zu Boden gestoßen, und Breschinski schlug einem Passanten ins Gesicht. Ergebnis: Nasenbeinbruch.
Danach sammelte sich die Gruppe, um gewaltsam in die Kirche einzudringen. Dabei riefen sie mehrmals ihren Schlachtruf 'Skinhead-Power oi, oi, oi!' und 'Sieg heil!', 'Juden raus aus deutschen Kirchen!', 'Juda verrecke!', 'Ihr Kommunistenschweine!', 'Rote Sau!', 'Antifa verrecke!' und Ähnliches. Außerdem stimmten sie das Horst-Wessel-Lied an. Obwohl in der Kirche noch 300 Konzertbesucher waren, dauerte es etwa eine halbe Stunde, bis die Eindringlinge wieder hinausgedrängt werden konnten. Alle bei Gericht vernommenen 22 Zeugen bestätigten, dass das Publikum vor Angst und Schrecken gelähmt war. Vor der Kirche sammelte Ronny Busse, laut 'Heil Hitler!' rufend, seine Freunde um sich und hetzte sie auf flüchtende Konzertbesucher.
Im Plädoyer des Staatsanwaltes wurde zwar die politische Bedeutung der Straftaten herausgestellt, aber im Strafantrag nicht berücksichtigt. In der Urteilsbegründung hob das Gericht die Beteiligung Westberliner Skinheads heraus, insbesondere wurde ein gewisser 'Bomber' als Rädelsführer erwähnt. Das Gericht bezeichnete die Straftaten als schwere Vergehen gegen die Würde des Menschen, geeignet, Panik und Unruhe in der Bevölkerung hervorzurufen. Umso erstaunlicher war das niedrige Urteil: 2 Jahre, 18, 15 und 12 Monate.“
Moderatorin:
„Am 22. Dezember gab es erneut ein Urteil im Skinhead-Prozess, denn die Staatsanwaltschaft hatte Einspruch erhoben. Zum Prozessverlauf, dem ersten und zweiten Urteil ein Kommentar.“
Kommentator:
„Der Urteilsspruch war eben verkündet, da druckten alle DDR-Zeitungen überraschend eine üblich öde, im Kommuniqué-Stil abgefasste Meldung, die, sich jeder Bewertung enthaltend, aufgemacht war mit 'Geringe Strafen für Rowdys`. Was war geschehen?
Bereits im Vorfeld des Prozesses hatte es Proteste von verschiedenen Seiten wegen des sehr zurückhaltenden Vorgehens von DDR-Behörden gegen rechte Gruppierungen gegeben. Zu auffällig war geworden, dass Volkspolizisten selten einschritten, wenn Rechtsradikale Prügeleien anzettelten. Während vor allem gegen Jugendliche, die pazifistische Symbole an der Kleidung trugen oder etwa an öffentliche Wände durchkreuzte SS-20-Raketen malten, häufig von Polizei und Justiz hart vorgegangen wurde, blieben Personen, die bei Rockkonzerten oder im Fußballstadion mit dem Hitlergruß auftraten oder Hakenkreuze schmierten, oftmals ungeschoren und unentdeckt. Der wachsende Unwillen darüber löste nun eine Flucht nach vorne aus. Es sollte demonstriert werden, dass die DDR trotz allem eine konsequent antifaschistische Gesellschaft ist. Deshalb wurde im Prozess und in den Urteilsbegründungen die Teilnahme von Westberliner Skinheads an den Ausschreitungen stark betont. Dazu korrespondieren Hinweise in der Presse, dass der neonazistische Ungeist von außen in unser Land getragen wird. Die Staatsanwaltschaft durfte zwar nicht mehr ihrer Meinung sein, aber forderte schärfere Urteile gegen die Skins unter Anwendung derselben Paragraphen und mit der gleichen politischen Bewertung der Straftaten: 4 Jahre, 2½ Jahre, 20 und 18 Monate. Wieder kamen sämtliche politischen Paragraphen wie Gruppenbildung, staatsfeindliche Hetze und illegale Verbindungsaufnahme mit Personen oder Organisationen aus dem westlichen Ausland, die gern in Prozessen gegen Linksoppositionelle in der DDR verwendet werden, nicht zur Geltung – getreu der Tradition: Härte gegen links, Nachsicht gegen rechts!“
Quelle: Radio Glasnost, Dezember 1987