In der sächsischen Stadt Werdau bildet sich 1950 eine Widerstandsgruppe, der etwa 20 Personen angehören, unter ihnen drei Oberschülerinnen und zwölf Oberschüler. „Wir sehnen uns nach Frieden, nach der Einheit Deutschlands in Freiheit – wählt mit NEIN“ steht auf ihren Flugblättern, mit denen sie gegen die Scheinwahlen zur Volkskammer am 15. Oktober 1950 protestieren. Später richten sich ihre Aktionen auch gegen das Todesurteil für Hermann Joseph Flade, der wie sie gegen die Wahlfarce rebelliert hat (Bildergalerie).
Viele der Schüler sind Mitglieder und einige sogar Funktionäre der anfangs überparteilich auftretenden Jugendorganisation Freie Deutsche Jugend (FDJ). Dieses politische Engagement dient zunächst einmal nicht der Tarnung. Die Jugendlichen wollen am Aufbau einer neuen demokratischen Gesellschaft aktiv mitwirken.
Zu den Motiven des Widerstands erklärt Achim Beyer, einer der Werdauer Jugendlichen, im Rückblick: „Nach dem Ende des Krieges und des Nationalsozialismus erfuhren wir von den Verbrechen dieser Diktatur. Bei der Lektüre der Flugblätter der Geschwister Scholl aus dem Jahr 1943 wurde uns die Ähnlichkeit – besser Analogie – zwischen dem NS-Regime und dem Stalinismus von 1950 besonders bewusst. Ein Austausch der Begriffe NSDAP gegen SED, HJ gegen FDJ, Gestapo gegen Stasi bot sich an und charakterisierte unsere damalige politische Situation.“
Big brother is watching you: Nein zur Gedankenpolizei
Achim Beyer weiter: „Die Lektüre des Buchs 1984 von George Orwell tat ein Übriges. Zahlreiche Stalin-Porträts an öffentlichen Gebäuden und in der Schule waren der im Buch beschriebene und allgegenwärtige ,Große Bruder`. Die ,Gedankenpolizei` waren die Kontrollkommissionen in der SED und der FDJ. Die verordnete parteiliche Terminologie entsprach dem ,Neusprech`. Das ,Zwiedenken` war somit vorprogrammiert und brauchte nicht einmal erlernt zu werden.“
Die Jugendlichen beschaffen sich bei der Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit (KgU) Druckwalzen für Flugblätter (Bildergalerie). Von der KgU erhalten sie auch Stinkbomben, mit denen sie SED-Veranstaltungen stören. Diese Aktionen erregen großes Aufsehen. Die Sicherheitsorgane fahnden hektisch nach den Urhebern der Flugblätter. In der Nacht vom 18. zum 19. Mai 1951 werden zwei Mitglieder der Gruppe während einer Flugblattaktion verhaftet. In den folgenden Tagen werden die anderen ebenfalls festgenommen.
Am 3. Oktober 1951 verurteilt das Landgericht Zwickau 19 Mitglieder der Widerstandsgruppe zu Strafen zwischen zwei und 15 Jahren Zuchthaus. Sechs der Jugendlichen sind noch minderjährig, darunter drei Mädchen: Anneliese Stets, Gudrun Pleyer und Sigrid Roth (Bildergalerie). Formal ist die Verhandlung öffentlich, doch zum Prozess werden nur etwa 50 ausgesuchte SED-Vertreter zugelassen. Eine Berichterstattung findet in den DDR-Medien nicht statt. Trotzdem wird das Urteil im Westen bekannt. Auch innerhalb der DDR wird die drakonische Strafe durch die KgU mit Flugblättern öffentlich gemacht.
Als Letzter der Verurteilten wird Achim Beyer am 13. Oktober 1956 aus dem Gefängnis entlassen. („Durch zu viel Blödsinn wird man klug“: Im Zeitzeugen-Interview berichtet Achim Beyer über seine Motive, in der DDR-Diktatur Widerstand zu leisten.)
Gerhard Schneider bleibt in Werdau, alle anderen verlassen nach Ende der Haftzeit die DDR. Erst nach der Friedlichen Revolution 1989 darf Gerhard Schneider über sein Schicksal berichten.
Zitierempfehlung: „Werdauer Oberschülerinnen und Oberschüler“, hrsg. v. Bundeszentrale für politische Bildung und Robert-Havemann-Gesellschaft e.V., letzte Änderung Dezember 2019, www.jugendopposition.de/145342
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„Hermann Joseph Flade war ein Gleichaltriger. Ich habe ihn später in der Haft kennen gelernt und danach sehr viel Kontakt mit ihm gehabt. Hermann Joseph Flade hatte in Olbernhau im Erzgebirge als Einzelgänger Flugblätter hergestellt. So ähnlich, wie wir das gemacht haben. Und darüber wurde berichtet, übrigens auch in der DDR-Presse, natürlich verfälscht. Tatsache war: Er ist während des Verteilens von zwei Volkspolizisten überrascht worden und hat sich mit einem Messer zur Wehr gesetzt. Er hat dem einen in den Oberarm gestochen. Er kam kurz wieder frei, aber wurde nach einigen Tagen wieder verhaftet. Übrigens sein Beichtvater auch, der Pfarrer: Langer, der acht Jahre Zuchthaus bekommen hat.
Hermann Joseph Flade wurde im Januar 1951 in einem großen Schauprozess zum Tode verurteilt. Das ging natürlich durch DDR-Presse. Zum Tode verurteilt wegen Mordversuch. Das war der Vorwurf, aber es sprach sich schnell herum, dass das nicht der Fall sein konnte, denn der Polizist war während des Prozesses schon wieder putzmunter aufgetreten. Durch alle Welt natürlich ein Aufschrei. Aber dieses Urteil sollte abschreckend wirken gegen jegliche Opposition. Wie wir heute durch Kontakte mit Gruppen wissen, von denen man damals nur ahnte, dass sie vielleicht existierten. Inzwischen kennt man sich ein bisschen untereinander.
Bei uns in unserer Werdauer Gruppe, wie auch bei anderen, bewirkte das Todesurteil das Gegenteil. Wir sagten uns: Das kann man wohl nicht hinnehmen, das kann man nicht hinnehmen. Ein Todesurteil, schon wegen eines solchen Flugblattes... Wir haben ja auch nichts anderes gemacht. Dann dauert es noch 14 Tage und man wird wegen einer kleinen Bemerkung während des Unterrichts zum Tode verurteilt! Das ist ja wohl nun die Grenze, da muss man unbedingt was dagegen tun. Und wer bisher nichts dagegen getan hat, macht es vielleicht jetzt. Und es ist wirklich heute nachweisbar, dass die Widerstandsbewegung unter Jugendlichen in dieser Zeit zugenommen hat. Gewisserweise aus Solidarisierung heraus mit Hermann Joseph Flade und dann vor allem als Gegnerschaft zu dem System.
Und dann haben wir ein weiteres eigenes Flugblatt mit Schreibmaschine getextet und vervielfältigt, ganz primitiv, und verteilt. Die Zahl der Flugblätter war immer so zwischen 300 und 500. Bis zu 1.000 hatten wir auch mal, je nachdem, wo wir das Papier herbekommen haben und wie viel Papier wir hatten. Da war oftmals ein Engpass. Dieses Flugblatt haben wir auch an höhere Funktionäre, Justizfunktionäre und so weiter verschickt. Dieses Flugblatt ist erhalten geblieben. Das liegt vor, ein etwas längerer Text, in dem aufgerufen wurde, gegen dieses Todesurteil zu protestieren.“
Quelle: Zeitzeugeninterview mit Achim Beyer am 11. Oktober 1998, Sächsischer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur