Sturm auf SED und Stasi - Der 17. Juni 1953 in Görlitz
Görlitz, am Morgen des 17. Juni 1953: Die Arbeiter der großen Betriebe treten in den Streik. Als der 20-jährige Autoschlosser Stefan Weingärtner davon erfährt, schließt er sich spontan an. Gemeinsam mit seinen Kollegen zieht er ins Stadtzentrum. Dort versammelt sich die Menschenmenge vor der Kreisdienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und fordert die Freilassung der politischen Gefangenen.
Stefan Weingärtner gehört zu einer Delegation, die ins Gebäude gelassen wird. Sie will nachprüfen, ob sich in den Kellern Häftlinge befinden. Kurz darauf stürmen die Demonstranten das Gebäude. Der SED-Kreissekretär und mehrere Mitarbeiter des MfS werden dabei verletzt. Stefan Weingärtner und andere Jugendliche nehmen sie in ihren Schutz und bringen sie zu einem Arzt. Genau das wird Weingärtner später zum Verhängnis, denn die SED-Funktionäre haben sich den groß gewachsenen jungen Mann mit Brille und Baskenmütze eingeprägt (Bildergalerie).
Noch am Nachmittag wird Stefan Weingärtner von einem sowjetischen Offizier festgenommen. Er wird zunächst im Rathaus festgehalten, dann zum MfS und schließlich zur sowjetischen Kommandantur gebracht. Am 19. Juni 1953 verurteilt ein Sowjetisches Militärtribunal Stefan Weingärtner und einen weiteren Jugendlichen zum Tode durch Erschießen. Die Begründung lautet: „Aktive Beteiligung an den gegenrevolutionären Demonstrationen zum Sturz der DDR“.
Am 5. Oktober 1953 wandelt das Militärgericht die Todesurteile in 25 Jahre Arbeitslager um. Im Oktober 1956 wird Weingärtners Strafe „durch Gnadenentscheid des Präsidenten der DDR“ auf zehn Jahre herabgesetzt.
Während der langen Haftzeit lässt Stefan Weingärtner sich nicht beugen. Mehrfach werden gegen ihn Strafen wie Arrest oder Post- und Besuchssperren verhängt. Als im September 1960, nach dem Tode des Staatspräsidenten Wilhelm Pieck, 16.000 Strafgefangene vorzeitig entlassen werden, bleibt Stefan Weingärtner im Zuchthaus. Wegen „renitenter Haltung“ wird er von der Amnestie ausgeschlossen. Erst im Januar 1963 darf Weingärtner nach fast zehn Jahren das Gefängnis Torgau verlassen (Bildergalerie).
Nach der Haft gibt es für Stefan Weingärtner keinerlei berufliche Chancen in der DDR. Er steht unter strenger Aufsicht des MfS. Trotzdem gelingt ihm 1964 über Berlin die Flucht in den Westen. Das MfS kann seinen Fluchtweg nicht ermitteln. Stefan Weingärtner stirbt 1977 im Alter von 44 Jahren an den Haftfolgen. Zur Beerdigung in Hannover darf nur seine Mutter fahren. Seine Schwester und sein Bruder erhalten von den DDR-Behörden keine Reisegenehmigung.
Zitierempfehlung: „Sturm auf SED und Stasi - Der 17. Juni 1953 in Görlitz“, hrsg. v. Bundeszentrale für politische Bildung und Robert-Havemann-Gesellschaft e.V., letzte Änderung Dezember 2019, www.jugendopposition.de/145355