
Aufstand 53 - Görlitz_RHG_Fo_HAB_16399
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Abschrift:
Um die Lage wieder in den Griff zu bekommen verhängt die sowjetische Besatzungsmacht über die Stadt und den Kreis Niesky den Ausnahmezustand.Chef der Garnison Dresden
Nr. 1 der Stadt Dresden Dresden, den 17.6.1953
1. Ab 15 Uhr dem 17. Juni 1953 wird für die Stadt und den Kreis Niesky der
AUSNAHMEZUSTAND
verhängt, bis weitere Befehle folgen.
2. Kategorisch wird verboten:
a) Demonstrationen
b) Meetings
c) Versammlungen
d) Zusammenkünfte und jegliche Ansammlungen von Bürgern.
Theater, Kinos und Lokale müssen um 21 Uhr geschlossen sein.
3. Die Bürger haben das Recht, sich auf dem Territorium der Stadt und des Kreises Niesky nur ab 5 Uhr bis 21 Uhr aufzuhalten. Nach dieser Zeit ist jeglicher Verkehr untersagt. Personen, die diesem Befehl zuwiderhandeln, werden streng nach den Gesetzen des Ausnahmezustandes bestraft.
Chef der Garnison der Stadt Dresden
Generalmajor Schmyrnow
Militärkommandant der Stadt Dresden
Bogdanow
Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft (BStU-Kopie)