Todesstrafe in der DDR
Die Todesstrafe in der DDR gibt es als Strafandrohung bis 1987. Bis dahin haben sie die meisten europäischen Staaten bereits abgeschafft. In der Bundesrepublik wird sie 1949 ausdrücklich im Grundgesetz verboten. Das letzte Todesurteil wird in der DDR 1981 vollstreckt. Insgesamt werden zwischen 1949 und 1981 mehr als 220 Todesurteile in der DDR verkündet, von denen mindestens 164 vollstreckt werden. Etwas weniger als die Hälfte der verkündeten Todesurteile betrifft NS-Verbrecher (87, davon 64 vollstreckt). Der Rest verteilt sich etwa je zur Hälfte auf kriminelle Straftaten (74/48) und politische Delikte (60/52).
In der Sowjetischen Besatzungszone (1945 bis 1949) werden bereits über 120 Todesurteile von ostdeutschen Justizorganen verkündet, von denen knapp 50 vollstreckt werden: NS-Verbrechen (39/25), kriminelle Taten (76/22), politische Delikte 6/0). Hinzu kommen mindestens 1.600 vollstreckte Todesurteile sowjetischer Militärgerichten gegen deutsche Zivilisten zwischen 1945 und 1955.