Besatzungszone
Im Völkerrecht versteht man unter dem Begriff Besatzungszone ein von ausländischen Truppen besetztes Gebiet eines Staats, in dem die fremde Staatsmacht die Gebietshoheit ausübt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wird das besiegte Deutschland in vier Besatzungszonen eingeteilt: in eine amerikanische, eine britische, eine französische und eine sowjetische Zone.
In Berlin werden anstelle der vier Besatzungszonen vier Sektoren gebildet. Von 1945 bis 1949 geht die oberste Gewalt in Deutschland von den jeweiligen Oberkommandierenden der Besatzungszonen aus.
Quelle: Everhard Holtmann (Hrsg.): Politik-Lexikon. München u.a. 1991.