Deutschlandlied
1. Strophe
Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt,
Wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammenhält
Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt.
|: Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt!:|
2. Strophe
Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang
Sollen in der Welt behalten ihren alten schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern unser ganzes Leben lang.
|: Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang!:|
3. Strophe (Deutsche Nationalhymne)
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand;
|: Blüh' im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland!:|
Komponist: Josef Haydn (1732-1809), Textdichter: August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798 bis 1874)
Das „Lied der Deutschen“ dichtet Hoffmann von Fallersleben während eines Sommerurlaubs im August 1841 auf der damals zu England gehörenden Insel Helgoland. Die Melodie ist Josef Haydns: „Gott erhalte Franz den Kaiser, Unsern guten Kaiser Franz!“ entlehnt. Hoffmann von Fallersleben zielt mit seinem Text auf die seinerzeit als Utopie anmutende Einheit einer deutschen Nation. Denn das Gebiet, in dem weitgehend Deutsch gesprochen wird, besteht ab 1815 aus insgesamt 39 Einzelstaaten, die sich im Deutschen Bund zusammengeschlossen haben.
Es dauert noch bis zur Bismarck'schen Reichsgründung 1871, dass „Deutschland, Deutschland über alles“ wirklich eine volkstümliche Breite erlangt. Am 11. August 1922, genau 81 Jahre nach seiner Entstehung, erhebt die erste sozialdemokratische Regierung das „Lied der Deutschen“ zur Nationalhymne. Nur wenige Wochen nach ihrer Machtübernahme verschmilzt die NS-Führung die Staatshymne mit einem Kampfgesang der SA. In der Nazi-Zeit erklingt nach der ersten Strophe des Deutschlandlieds (die beiden anderen sind nun verboten) offiziell das Horst-Wessel-Lied. Mit dem Untergang des Dritten Reichs gerät das Deutschlandlied auf den Index.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik 1949 verzichtet auf die Festlegung einer Nationalhymne. Obgleich bei seiner Entstehung ganz anders gemeint, passen Textstellen des bis dahin gültigen Deutschlandlieds, die ein „Deutschland über alles“ (zumal zwischen Maas, Memel, Etsch und Belt) beschwören, nicht länger in eine deutsche Nationalhymne hinein.
In einer Umfrage sprechen sich im Herbst 1951 drei von vier Westdeutschen für die Beibehaltung des Deutschlandlieds als Nationalhymne aus. Knapp ein Drittel der Befürworter plädiert zudem dafür, künftig die dritte anstelle der ersten Strophe zu singen. Dennoch gilt noch das Verbot der Alliierten für das ganze Deutschlandlied. Zu sehr schwingen in dieser Melodie für andere Völker Rassenwahn und Weltmachtgelüste der Nationalsozialisten mit.
Zumindest die dritte Strophe sollt fortan an deutsche Traditionen anschließen dürfen. In einem Bulletin der Bundesregierung mahnt Adenauer an, kein anderes Lied sei so im Herzen des deutschen Volkes verwurzelt wie dieses. Im Mai 1952 setzt er sich dann nach einem Briefwechsel mit dem Bundespräsidenten Theodor Heuss durch: Bei staatlichen Anlässen wird nun die dritte Strophe des Deutschlandliedes gesungen.
Bis zum heutigen Tag fehlt noch immer ein förmliches Gesetz über eine Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland. Der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker einigt sich im November 1991 in einem Briefwechsel mit Bundeskanzler Kohl – angelehnt an die historische Korrespondenz zwischen Theodor Heuss und Konrad Adenauer 40 Jahre zuvor – die dritte Strophe des Deutschlandlieds auch als Hymne der wiedervereinigten Republik zu deklarieren.
Quelle: www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/Nationalhymne/GeschichteundEntstehung/geschichte-und-entstehung.html