Amnesty International und die DDR
Obwohl die Verfassung der DDR ihren Bürgern elementare Menschenrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung oder Reisefreiheit verspricht, existieren diese Rechte nur auf dem Papier. Die Einhaltung der Menschenrechte und das Abschaffen der Todesstrafe, die in der DDR zuletzt 1981 praktiziert wird, sind die wichtigsten Forderungen, die die Gefangenenhilfsorganisation Amnesty International (ai) an das DDR-Regime stellt. Amnesty betreut zwischen 1961 und 1989 insgesamt 2.100 politische Gefangene in der DDR und setzt sich für deren bedingungslose, sofortige Freilassung ein.
Eine erfolgreiche Methode von ai ist die materielle und vor allem ideelle Unterstützung der Inhaftierten und ihrer Angehörigen durch sogenannte Adoptionsgruppen. Jede dieser Gruppen betreut mindestens zwei politische Gefangene und deren Angehörige. Mit unterstützenden Briefen an die Betroffenen, die meist über Verwandte und Freunde an die Häftlinge übermittelt werden, und mit Protestschreiben an die staatlichen Behörden zeigen die Adoptionsgruppen, dass die politischen Häftlinge von der Welt nicht vergessen sind. Zum persönlichen Kontakt zwischen den ai-Gruppen und den politischen Gefangenen kommt es nur in wenigen Fällen. Der entsteht höchstens, wenn Gefangene in den Westen abgeschoben werden.
Amnesty International prangert an: Viele politische Gefangene und massive Menschenrechtsverletzungen in der DDR
In ihren Publikationen berichtet ai detailliert über die massiven Menschenrechtsverletzungen in der DDR. Aufgelistet werden hier unter anderem die zahlreichen Paragraphen des DDR-Strafgesetzbuchs, nach denen Oppositionelle immer wieder zu langen Haftstrafen verurteilt werden. Dazu gehören zum Beispiel folgende Paragraphen:
§ 106 („Staatsfeindliche Hetze“; zwei bis zehn Jahre Haft),
§ 219 („Ungesetzliche Verbindungsaufnahme“; fünf Jahre Haft),
§ 220 („Öffentliche Herabwürdigung“; bis zu drei Jahren Haft) oder
§ 214 („Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit“; bis zu fünf Jahren Haft).
Auch nach der Verhaftungswelle in Jena im Frühjahr 1983 reagiert ai. Über Renate Ellmenreich, die 1980 aus der DDR ausgereiste ehemalige Freundin von Matthias Domaschk, stellt ai den Kontakt zur Jenaer Friedensgemeinschaft her. Betreut werden sollen Michael Blumhagen, Thomas Kretschmer, Manfred Hildebrandt und Roland Jahn (Bildergalerie). Eine schwedische Gruppe übernimmt die Betreuung von Michael Blumhagen. Eine französische Gruppe aus Biarritz beginnt etwas später Roland Jahn und Petra Falkenberg zu betreuen (Bildergalerie).
Auch nach der Freilassung beziehungsweise Abschiebung in den Westen halten manche ai-Gruppen weiter Kontakt zu den Ausgebürgerten. Einige der politisch Unbequemen werden später selbst bei ai aktiv, wissen sie doch nur zu gut, welch große moralische Unterstützung schon ein einziger Brief darstellt, den man in einer ausweglos erscheinenden Situation bekommt.
Zitierempfehlung: „Amnesty International und die DDR“, hrsg. v. Bundeszentrale für politische Bildung und Robert-Havemann-Gesellschaft e.V., letzte Änderung Januar 2018, www.jugendopposition.de/145386