Inhaftierte Zeugen Jehovas auf dem Weg zur Zwangsarbeit 1971.
Wie bereits in der NS-Diktatur sind die Zeugen Jehovas auch in der DDR seit 1950 verboten. Sie stellen die größte Gruppe der Wehrdienst-Totalverweigerer. Für ihre religiöse Überzeugung gehen sie ins Gefängnis. Im Bild: inhaftierte Zeugen Jehovas auf dem Weg zur Zwangsarbeit 1971. Quelle: Privatarchiv Hans-Herrmann Dirksen