Bettina Wegner
Ost-Berlin, 23. August 1968. „Mein Grunderlebnis war, mit 20 Jahren ins Gefängnis zu kommen und ein fünf Monate altes Kind zu haben, das ich noch gestillt habe und dann nicht mehr stillen konnte.“ So erinnert sich Bettina Wegner an den Tag ihrer Verhaftung – zwei Tage nach dem Einmarsch der Truppen des Warschauer Paktes in die Tschechoslowakei (CSSR).
Bettina Wegner, Studentin der Schauspielschule, ist kommunistisch erzogen. Sie ist immer noch davon überzeugt, dass der Sozialismus das bessere System ist. Deshalb kann sie, wie viele jungen Menschen, nicht begreifen, dass ein sozialistisches Land wie die CSSR von seinen Bruderstaaten brutal überfallen wird. Die Verbindung von Freiheit und Sozialismus scheint ihr auch für die DDR beispielhaft und erstrebenswert. Mit der Invasion gehen auch die Hoffnungen verloren, im eigenen Land könnte eine allmähliche Verbesserung eintreten. Doch ihre Hilflosigkeit ist mindestens so groß wie ihre Empörung. Wie soll man schon auf die Gewaltaktion der verbündeten Armeen des Warschauer Paktes reagieren?
Die 20-jährige Bettina Wegner lebt mit dem jungen Schriftsteller Thomas Brasch zusammen, der ebenfalls aus einem kommunistischen Elternhaus stammt. Gemeinsam mit einigen Freunden schreibt er noch am Tag des Einmarsches in die CSSR mit der Hand Flugzettel und steckt sie nachts in Hausbriefkästen. Doch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) hat die Aktivitäten von Thomas Brasch und seinen Freunden schon lange im Visier. Noch in derselben Nacht werden die meisten von ihnen festgenommen. Thomas Brasch kann für einige Stunden seine Verfolger abschütteln, kommt nach Hause und berichtet über die Aktion und die Verhaftungen. „Die sitzen alle. Und bald werde auch ich sitzen. Mach bloß nichts, wegen des Kindes.“ Dann wird er abgeholt.
Bettina Wegner hält sich nicht an den Ratschlag ihres Partners: Sie beginnt mit anderen Freunden DIN-A4-Blätter zu zerreißen und handschriftlich mit Losungen zu versehen: „Es lebe das rote Prag!“, „Hoch Dubcek!“, „Stalin lebt“. Es sind die gleichen Parolen, die Thomas Brasch und seine Gruppe am Abend zuvor benutzten. Bettina Wegner wirft die Zettel in Briefkästen und über die Mauer eines Fabrikgeländes. Dann fährt sie zu ihren Eltern, wo ihr Kind untergebracht ist. Doch dort läuft sie direkt der Stasi in die Arme. Sie wird festgenommen und in die Untersuchungshaftanstalt gebracht.
Nach einer Woche wird sie vorläufig entlassen, muss sich aber täglich beim MfS zur Vernehmung melden. Bis zum Prozess im Oktober 1968 muss sie viermal pro Woche in die Zentrale in die Magdalenenstraße kommen, wo ihr den ganzen Tag immer wieder die gleichen Fragen gestellt werden. Unterdessen wird sie von der Schauspielschule relegiert (= verbannt, ausgeschlossen) und erhält dort Hausverbot.
Das relativ zurückhaltende Verhalten der Sicherheitsorgane erklärt sich aus der Zusammensetzung der Gruppe: Es handelt sich bei den meisten Beteiligten um Kinder von SED-Mitgliedern, teilweise hoher Funktionäre. Bettina Wegners Vater ist Chefredakteur der Illustrierten Freie Welt. Thomas Brasch ist der Sohn des stellvertretenden Kulturministers Horst Brasch. Rosita Hunzingers Mutter ist eine bekannte Bildhauerin und zudem Verfolgte des Nazi-Regimes. Erika Berthold ist die Tochter des Direktors des Instituts für Marxismus-Leninismus beim Zentralkomitee der SED, Professor Lothar Berthold. Zur Gruppe gehören außerdem die beiden Söhne des bekannten Regimekritikers Professor Robert Havemann, Frank und Florian Havemann.
Dass sich Kinder von prominenten Intellektuellen und Staatsfunktionären gegen das Regime wenden, zeigt das Ausmaß des moralischen Bankrotts, den der Sozialismus Stalinistischer Prägung erleidet. Die Verhaftungen werden über die Westmedien in der ganzen DDR bekannt. Um den psychologischen Schaden zu begrenzen, kommen die Prominentenkinder mit relativ geringen Haftstrafen davon. Nach Verbüßung ihrer Bewährungszeit und einer befristeten "Bewährung in der Produktion" erhalten sie teilweise die Chance, ihre Ausbildung fortzusetzen.
Bettina Wegner wird wegen „staatsfeindlicher Hetze“ zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Die Haftstrafe wird auf Bewährung ausgesetzt. Ihr wird ein Arbeitsplatz in einem Produktionsbetrieb zugeteilt. Dort, bei der Arbeiterklasse, soll sie ihren „ideologischen Standpunkt“ festigen. Als sie nach zwei Jahren die Möglichkeit erhält, ihr Studium an der Schauspielschule fortzusetzen, hat sie keine Lust mehr.
Bettina Wegner ist auf dem Weg, eine erfolgreiche Liedersängerin zu werden. Ihr Song „Sind so kleine Hände“ von 1978 wird als Aufruf zu einer Erziehung ohne Gewalt in ganz Deutschland bekannt. Doch Bettina Wegner bleibt in den Fängen des MfS. Nach einem Auftrittsverbot und einem erneuten Ermittlungsverfahren siedelt sie 1983 nach West-Berlin über.
Ihre heutige Sicht auf die damaligen Vorgänge fasst sie so zusammen: „In der Gerichtsverhandlung hat mich die Richterin gefragt: 'Haben Sie nicht an ihr Kind gedacht, als Sie das gemacht haben?' Ich habe an mein Kind gedacht, vorher. Ich habe daran gedacht, wie war das mit unserer Generation und der Generation unserer Eltern? Wir haben alle gefragt: Was habt ihr gedacht und gemacht von 1933 bis 1945? Ich dachte einfach, wenn der Sohn mich mal fragt, was hast du damals gemacht, dann kann ich sagen: 'Det hab` ick jemacht.'“
Biografische Angaben zu Bettina Wegner finden sie im Personenlexikon.
Zitierempfehlung: „Bettina Wegner“, hrsg. v. Bundeszentrale für politische Bildung und Robert-Havemann-Gesellschaft e.V., letzte Änderung Dezember 2019, www.jugendopposition.de/145500
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