Abschrift
Nachrichtensprecher:
„Die zuständigen Behörden der DDR haben Wolf Biermann, der 1953 aus Hamburg in die DDR übersiedelte, das Recht auf weiteren Aufenthalt in der Deutschen Demokratischen Republik entzogen. Diese Entscheidung wurde aufgrund des Gesetzes über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik, Staatsbürgerschaftsgesetz vom 20. Februar 1967, Paragraph 13, nach dem Bürgern nach großen Verletzungen der staatsbürgerlichen Pflichten die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt werden kann, gefasst.
Biermann befindet sich gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland. Mit seinem feindseligen Auftreten gegenüber der Deutschen Demokratischen Republik hat er sich selbst den Boden für die weitere Gewährung der Staatsbürgerschaft der DDR entzogen.“
Quelle: Aktuelle Kamera, 16. November 1976, DDR-Fernsehen