Komitee für Unterhaltungskunst
1973 gegründetes kulturell-politisches Kontrollgremium, welches beim Ministerrat der DDR angesiedelt ist. Das Komitee hat die Aufgabe, über die Einhaltung der kulturpolitischen Richtlinien in der Unterhaltungskunst zu wachen. Weitere Aufgaben sind die Anleitung und Koordinierung von Programmen und Darbietungsformen in der Unterhaltungskunst. Ein beim Komitee eingerichtetes Generaldirektorium übernimmt die künstlerische und politische Kontrolle der Künstler. Die Einrichtung eines solchen Kontrollgremiums spiegelt das große Misstrauen des SED-Staates gegenüber seinen Künstlerinnen und Künstlern wider. Politisch linientreue Künstlerinnen und Künstler werden bevorzugt, kritische Beiträge unterdrückt.
Das Komitee entscheidet auch, welche Künstler zu Veranstaltungen und Tourneen ins westliche Ausland fahren dürfen und welche nicht.
Nach der Friedlichen Revolution 1989/90 und dem Zusammenbruch der SED-Herrschaft ist die Arbeit des Komitees überflüssig. Es wird zu Beginn des Jahres 1990 aufgelöst.