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PM 12

Bezeichnung für einen vorläufigen Personalausweis (Behelfsausweis) in der DDR. Der PM 12 ist nur formal ein Ersatz – zum Beispiel für einen verlorenen Personalausweis. Bei jeder der zahlreichen Kontrollen wirkt er als Signal für den Überprüfenden, weitergehende Informationen einzuholen. Der Inhaber des PM 12 ist also immer in irgendeiner Weise verdächtig. Dies liegt daran, dass dieser Ausweis an Haftentlassene, Ausreiser, sozial Auffällige und politische Gegner ausgegeben wird. Dazu wird ihnen oft ein gültiger Ausweis entzogen. Der PM 12 berechtigt nicht zum Grenzübertritt in osteuropäische Länder. Wer ihn besitzt, muss im Regelfall Auflagen erfüllen, zum Beispiel eine Meldepflicht bei der Polizei. Der PM 12 ist oft verbunden mit dem Verbot, bestimmte Orte zu verlassen oder aufzusuchen beziehungsweise den Arbeitgeber zu wechseln. Die Abkürzung PM steht für die ausstellende Behörde, das Pass- und Meldewesen. Die Nummer 12 ist eine fortlaufende Nummer und bezeichnet das zwölfte Formular der Behörde.


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