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Interne Sprachregelung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), die sich aus der Praxis ergibt und daher nicht genau zu definieren ist. Am Anfang steht die so genannte Wer-ist-wer?-Aufklärung, mit der Informationen zu den politischen Überzeugungen und sozialen Kontakten der ausgespähten Person zusammengetragen werden. Die gesammelten Erkenntnisse nutzt das MfS zu unterschiedlichen Zwecken: zum Beispiel für Justizverfahren, für verdeckte „Maßnahmen“ zur Diskreditierung der „Feindperson“ in ihrem sozialen Umfeld oder für die Eröffnung eines formalen Verfahrens (Operative Personenkontrolle, Operativer Vorgang).


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