Notstandsgesetze
Am 30. Mai 1968 beschließt der Deutsche Bundestag mit der ihm zur Verfügung stehenden absoluten Mehrheit der großen Koalition die Notstandsverfassung, die Eingang in das Grundgesetz findet. Bei inneren oder äußeren Spannungen sowie Naturkatastrophen wird der Bundesregierung damit ein Sonderrecht zuerkannt, Regelungen zu erlassen, die bestimmte Rechte der Länder und individuelle Freiheitsrechte außer Kraft setzen. Zudem kann die Bundeswehr im inneren Notstandsfall gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden. Die Notstandsgesetze sollen ein Abgleiten der Demokratie in chaotische oder diktatorische Verhältnisse verhindern, falls es zu katastrophalen Ereignissen (atomarer Krieg, innere Unruhen) kommt. Von der außerparlamentarischen Opposition (APO) werden sie jedoch als Vorbereitung auf eine Diktatur verstanden. Dies führt 1968 zu heftigen innergesellschaftlichen Protesten, Demonstrationen und Auseinandersetzungen.