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Die zehn Gebote der sozialistischen Moral

Im Juli 1958 verkündet Walter Ulbricht folgende Zehn Gebote der sozialistischen Moral, die die Grundsätze der sozialistischen Ethik und Moral verkörpern und die Richtschnur für das Handeln jedes DDR-Bürgers darstellen sollen. Auf einen Blick erkennbar ist die formale Anlehnung an die Zehn Gebote des Alten Testaments.

1. Du sollst dich stets für die internationale Solidarität der Arbeiterklasse und aller Werktätigen sowie für die unverbrüchliche Verbundenheit aller sozialistischen Länder einsetzen.

2. Du sollst Dein Vaterland lieben und stets bereit sein, Deine ganze Kraft und Fähigkeit für die Verteidigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht einzusetzen.

3. Du sollst helfen, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen.

4. Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen.

5. Du sollst beim Aufbau des Sozialismus im Geiste der gegenseitigen Hilfe und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit handeln, das Kollektiv achten und seine Kritik beherzigen.

6. Du sollst das Volkseigentum schützen und mehren.

7. Du sollst stets nach Verbesserung Deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen.

8. Du sollst Deine Kinder im Geiste des Friedens und Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und körperlich gestählten Menschen erziehen.

9. Du sollst sauber und anständig leben und Deine Familie achten.

10. Du sollst Solidarität mit den um ihre nationale Befreiung kämpfenden und den ihre nationale Unabhängigkeit verteidigenden Völkern üben.

Quelle: „'Du sollst...' – Die zehn Gebote der sozialistischen Moral, Juli 1958“. In: Judt, Matthias (Hrsg.): DDR-Geschichte in Dokumenten, Bonn 1998: Quelle P12, S. 54-55.


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