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Reisekader

Bezeichnung für alle, die in der DDR dienstlich ins Ausland fahren können. Hierzu ist in jedem Falle das Einverständnis des Ministeriums für Staatssicherheit erforderlich.

Quelle: Krone, Tina / Kukutz, Irena / Leide, Henry: Wenn wir unsere Akten lesen. Handbuch zum Umgang mit den Stasi-Unterlagen, Berlin 1997.


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