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Asi-Paragraph

Der Paragraph 249 Strafgesetzbuch ist überschrieben mit: „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch Asoziales Verhalten“ und im 8. Kapitel des StGB von 1968 zu finden. Zuvor wurde die „Verordnung über Aufenthaltsbeschränkung“ vom 25. August 1961 herangezogen, um Verstöße gegen die sozialistische Arbeitsmoral zu ahnden.

Das vom Dritten Reich übernommene Delikt „Arbeitsscheu“ ist mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe zu ahnden, wozu umfangreiche Auflagen wie ständige Meldepflicht und Arbeitsplatzbindung nach der Haftentlassung gehören.


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