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Markus Wolf

Stellvertretender Minister für Staatssicherheit, Leiter der Hauptverwaltung Aufklärung

geboren am 19. Januar 1923 in Hechingen/Süd-Württemberg

1933
Emigration der jüdischen Familie anfangs in die Schweiz und nach Frankreich, ab 1934 Sowjetunion

1940-1942
Hochschule für Flugzeugbau in Moskau

1942
Eintritt in die Kommunistische Partei Deutschlands

1943-1945
Redakteur, Sprecher und Kommentator beim "Deutschen Volkssender" in Moskau

1945
Mai: zusammen mit der "Gruppe Ulbricht" Rückkehr nach Deutschland

1945-1949
Arbeit beim Berliner Rundfunk und Berichterstatter bei den Nürnberger Prozessen

1946
Eintritt in die Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED)

1949-1951
Erster Rat der DDR-Mission in Moskau

1951
Stellvertretender Abteilungsleiter im Institut für wirtschaftswissenschaftliche Forschung in Ost-Berlin

1953
Leiter der Hauptabteilung XV, die den außenpolitischen Nachrichtendienst der DDR umfasst. Ab 1956 wird die Abteilung in Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) umbenannt.

1956
Stellvertreter des Ministers für Staatssicherheit

1969
Vaterländischer Verdienstorden in Gold

1971
Roter Stern des Innenministeriums der UdSSR

1974
Einer der ersten Agenten, die Wolf rekrutiert hat, der Kanzleramtschef Günter Guillaume, wird enttarnt. Die sogenannte Guillaume-Affäre führt zum Rücktritt Bundeskanzler Willy Brandts.
Auszeichnung mit dem Karl-Marx-Orden

1986
Auf eigenen Wunsch Rücktritt aus dem aktiven Dienst im MfS,
betätigt sich schriftstellerisch

1987
Karl-Marx-Orden

1989
Veröffentlichung des Buches "Die Troika"

1990
Nach der Wiedervereinigung flüchtet Wolf über Österreich in die UdSSR, da in der Bundesrepublik ein Haftbefehl gegen ihn vorliegt.

1991
Rückkehr nach Deutschland und Festnahme,
Nach kurzer Untersuchungshaft Entlassung

1993
Verurteilung zu sechs Jahren Haft wegen Landesverrats und Bestechung. Das Urteil bleibt vorläufig, da das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Strafbarkeit von Spionen eines untergegangenen Staates noch keine Entscheidung gefällt hat. Wolf genießt Haftverschonung.

1995
Aufhebung des Urteils von 1993. Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai den Beschluß veröffentlicht, daß DDR-Bürger nur eingeschränkt für ihre frühere Spionagetätigkeit strafrechtlich verfolgt werden können.

1996
Anklage wegen des Verdachts der Körperverletzung und der Freiheitsberaubung

1997
Verurteilung zu zwei Jahren Haft wegen Freiheitsberaubung in vier Fällen, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden,
Veröffentlichung seiner Memoiren unter dem Titel "Spionagechef im geheimen Krieg. Erinnerungen"

Quellen:
- http://www.dhm.de/lemo/html/biografien/WolfMarkus/
- Müller-Enbergs/Wielgohs/Hoffmann, Wer war wer in der DDR? Ein biographisches Lexikon, Ch. Links Verlag, Berlin 2000


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