Markus Wolf
Stellvertretender Minister für Staatssicherheit, Leiter der Hauptverwaltung Aufklärung
geboren am 19. Januar 1923 in Hechingen/Süd-Württemberg
1933
Emigration der jüdischen Familie anfangs in die Schweiz und nach Frankreich, ab 1934 Sowjetunion
1940-1942
Hochschule für Flugzeugbau in Moskau
1942
Eintritt in die Kommunistische Partei Deutschlands
1943-1945
Redakteur, Sprecher und Kommentator beim "Deutschen Volkssender" in Moskau
1945
Mai: zusammen mit der "Gruppe Ulbricht" Rückkehr nach Deutschland
1945-1949
Arbeit beim Berliner Rundfunk und Berichterstatter bei den Nürnberger Prozessen
1946
Eintritt in die Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED)
1949-1951
Erster Rat der DDR-Mission in Moskau
1951
Stellvertretender Abteilungsleiter im Institut für wirtschaftswissenschaftliche Forschung in Ost-Berlin
1953
Leiter der Hauptabteilung XV, die den außenpolitischen Nachrichtendienst der DDR umfasst. Ab 1956 wird die Abteilung in Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) umbenannt.
1956
Stellvertreter des Ministers für Staatssicherheit
1969
Vaterländischer Verdienstorden in Gold
1971
Roter Stern des Innenministeriums der UdSSR
1974
Einer der ersten Agenten, die Wolf rekrutiert hat, der Kanzleramtschef Günter Guillaume, wird enttarnt. Die sogenannte Guillaume-Affäre führt zum Rücktritt Bundeskanzler Willy Brandts.
Auszeichnung mit dem Karl-Marx-Orden
1986
Auf eigenen Wunsch Rücktritt aus dem aktiven Dienst im MfS,
betätigt sich schriftstellerisch
1987
Karl-Marx-Orden
1989
Veröffentlichung des Buches "Die Troika"
1990
Nach der Wiedervereinigung flüchtet Wolf über Österreich in die UdSSR, da in der Bundesrepublik ein Haftbefehl gegen ihn vorliegt.
1991
Rückkehr nach Deutschland und Festnahme,
Nach kurzer Untersuchungshaft Entlassung
1993
Verurteilung zu sechs Jahren Haft wegen Landesverrats und Bestechung. Das Urteil bleibt vorläufig, da das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Strafbarkeit von Spionen eines untergegangenen Staates noch keine Entscheidung gefällt hat. Wolf genießt Haftverschonung.
1995
Aufhebung des Urteils von 1993. Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai den Beschluß veröffentlicht, daß DDR-Bürger nur eingeschränkt für ihre frühere Spionagetätigkeit strafrechtlich verfolgt werden können.
1996
Anklage wegen des Verdachts der Körperverletzung und der Freiheitsberaubung
1997
Verurteilung zu zwei Jahren Haft wegen Freiheitsberaubung in vier Fällen, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden,
Veröffentlichung seiner Memoiren unter dem Titel "Spionagechef im geheimen Krieg. Erinnerungen"
Quellen:
- http://www.dhm.de/lemo/html/biografien/WolfMarkus/
- Müller-Enbergs/Wielgohs/Hoffmann, Wer war wer in der DDR? Ein biographisches Lexikon, Ch. Links Verlag, Berlin 2000