Der Befehl des sowjetischen Militärkommandanten über die Verhängung des Ausnahmezustands für den sowjetischen Sektor von Berlin.

Abschrift:
BEFEHLdes Militärkommandanten des sowjetischen Sektors von Berlin
Betrifft: Erklärung des Ausnahmezustandes im sowjetischen Sektor von Berlin
Für die Herbeiführung einer festen öffentlichen Ordnung im sowjetischen Sektor von Berlin wird befohlen:
1. Ab 13.00 Uhr des 17. Juni 1953 wird im sowjetischen Sektor von Berlin der Ausnahmezustand verhängt.
2. Alle Demonstrationen, Versammlungen, Kundgebungen und sonstige Menschenansammlungen über 3 Personen werden auf Straßen und Plätzen wie auch in öffentlichen Gebäuden verboten.
3. Jeglicher Verkehr von Fußgängern und der Verkehr von Kraftfahrzeugen wird von 9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens verboten.
4. Diejenigen, die gegen diesen Befehl verstoßen, werden nach den Kriegsgesetzen bestraft.
MILITÄRKOMMANDANT
DES SOWJETISCHEN SEKTORS
VON BERLIN
Berlin, den 17. Juni 1953 Generalmajor Dibrowa