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Reisefreiheit

Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte, die besagen, dass es jedem Menschen gestattet ist, sein eigenes Land nach Belieben zu verlassen und wieder zu betreten. Dieses Recht wird insofern eingeschränkt, als kein anderes Land die Pflicht hat, jedem Menschen die Einreise zu gewähren. Das Recht auf Reisefreiheit wird durch das Recht auf Freizügigkeit ergänzt. Danach hat jeder Bürger das Recht, sich innerhalb seines Landes frei zu bewegen und sich an einem Ort seiner Wahl niederzulassen. Die Verfassung der DDR von 1968 garantiert das Recht auf Freizügigkeit, nicht aber auf Reisefreiheit. Dass die DDR durch ihren Beitritt zu verschiedenen internationalen Übereinkommen verpflichtet ist, auch dieses Recht zu gewähren, ignoriert die Staatsführung. Die Reise in Länder außerhalb des Ostblocks gestattet sie im Regelfall nicht. Erst Anfang der 1980er Jahre gibt es eine Regelung, nach der Besuche enger Verwandter zu hohen Jubiläen zugelassen werden können. Innerhalb des Ostblocks gibt es ab Anfang der 1970er Jahre teilweise einen pass- und visafreien Reiseverkehr, von dem Oppositionelle oder unangepasste Jugendliche willkürlich ausgeschlossen werden.

Einschränkung der Reisefreiheit ist stets ein Signal für die fehlende Zustimmung der Bürger zur politischen oder wirtschaftlichen Situation im Land. Sie sollen auf diese Weise gehindert werden, sich außerhalb des Landes kritisch zu äußern, Kontakt mit Kritikern aufzunehmen oder ihre Heimat ganz zu verlassen. Das Recht auf Reisefreiheit ist eine der zentralen Forderungen während der Friedlichen Revolution im Herbst 1989.


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