Staatsrat
In der DDR (und anderen sozialistischen Staaten) hat der Staatsrat die Funktion eines kollektiven Staatsoberhaupts. Er wird im September 1960 nach dem Tod des ersten und letzten Präsidenten der DDR, Wilhelm Pieck, gebildet. Erster Staatsratsvorsitzende wird Walter Ulbricht; 1976 übernimmt Erich Honecker dieses höchste staatliche Amt.
Quelle: Schubert, Klaus / Klein, Martina (Hg.): Das Politiklexikon, Bonn 2001.