d

Wahl 50 - Hermann Joseph Flade_RHG_Fo_HAB_16339

Zurück
Keine Chance für Hermann Joseph Flade: Die Polizei macht aus der Abwehraktion mit dem Taschenmesser einen Mordversuch an einem Volkspolizisten und fahndet mit diesem Plakat nach dem Schüler. Zwei Tage nach der Aktion wird er verhaftet. Quelle: BStU,...
Keine Chance für Hermann Joseph Flade: Die Polizei macht aus der Abwehraktion mit dem Taschenmesser einen Mordversuch an einem Volkspolizisten und fahndet mit diesem Plakat nach dem Schüler. Zwei Tage nach der Aktion wird er verhaftet. Quelle: BStU, MfS, Ast Chemnitz, 12/52, GA/Beiakte II, S. 82


Abschrift:

Nachdem Hermann Joseph Flade einen Polizisten mit seinem Taschenmesser leicht verletzt hat, fahndet die Polizei mit diesem Plakat nach ihm.


Volkspolizeipräsidium Chemnitz Chemnitz, 15. Oktober 1950
- Abteilung K –


Mordversuch
an einem
Volkspolizisten
5000 DM Belohnung


In der Nacht vom 14. zum 15. Oktober 1950 gegen 0.45 Uhr wurde in Olbernhau auf dem Tempelweg in Höhe des Hausgrundstückes Nr. 2 ein Volkspolizeiangestellter in Ausübung seines Dienstes (Ausweiskontrolle) von dem zu Kontrollierenden angegriffen und durch mehrere Messerstiche in den Rücken schwer verletzt.

Der Täter wird wie folgt beschrieben:

Personenbeschreibung:
Etwa 18-25 Jahre alt, 1,70 m groß, kräftige Gestalt, längliches Gesicht, dunkles, glatt nach hinten gekämmtes Haar, dunkle, vermutlich braune Augen

Bekleidung:
Der Unbekannte trug keine Kopfbedeckung und war mit einer dunkelgrünen Jacke bekleidet, auf der außer den Seitentaschen schräge Taschen aufgenäht sind. Er trug weiterhin eine lange Hose, deren Farbe nicht erkannt wurde. Er führt ferner eine rote Brieftasche bei sich.

Die Bevölkerung wird gebeten, auf folgendes zu achten:
1. Wer kennt Personen, auf die die angegebene Beschreibung zutrifft ?
2. Wer hat in der Nacht vom 14. zum 15. Oktober 1950 eine solche Person beobachtet ?
3. Der Täter ist durch Abwehrbewegungen am Kopf verletzt. Es besteht die Möglichkeit, dass die Bekleidung durch den Kampf beschmutzt ist. Wer hat diesbezügliche Wahrnehmungen gemacht ?
4. Wo ist eine solche beschriebene Person abgängig ?

Für sachdienliche Mitteilungen, die zur Ermittlung des Täters führen, hat der Generalstaatsanwalt im Land Sachsen eine

Belohnung in Höhe von 5000 DM

ausgesetzt.



Die Belohnung ist ausschl. für Personen der Bevölkerung und nicht für Angestellte des öffentlichen Dienstes bestimmt, zu deren Amtspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges durch die Generalstaatsanwaltschaft im Land Sachsen.

Volkspolizeipräsidium Chemnitz Generalstaatsanwalt im Land Sachsen
Mordkommission Hentschel



Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft (BStU-Kopie)

auf Twitter teilen auf Facebook teilen Kommentieren Drucken Artikel versenden
Karte

Zur Karte

Chronik

Zur Chronik