
Zeitzeugen - Achim Beyer_RHG_Fak_0346
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Abschrift:
Weil er aus dem Fenster seiner Zelle geschaut hat, wird gegen Achim Beyer eine Hausstrafverfügung erlassen.Verantwortliche Vernehmung
Es erscheint der Strafgefangene Beyer, Achim, geb. 4.10.1932,
und gibt auf Befragen, mit dem Gegenstand der Vernehmung vertraut gemacht und zur Wahrheit ermahnt, folgendes an:
Zur Person:
Beyer, Achim, geb. 4.10.32, wohnhaft Werdau/Sa., Holzstraße 77, ledig, Kinder keine, Beruf: Schüler,
Straftat Art. 6 KD 38, 8 J. Z., TB 11.10.51, TE 20.5.59
Zur Sache:
Ich gebe zu, daß ich am 17.7.55 gegen 20.30 Uhr zum Fenster hinaus gesehen habe. Zu diesem Zweck habe ich die Blende hoch geschoben.
Dadurch habe ich nicht gegen die Hausordnung verstoßen.
Geschlossen: V. g. u.
Unterschrift verweigert
Hanke, VP Meister
Der Strgf. B. bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat. Er gibt zu, daß er am Fenster gewesen ist, habe aber nur der Musik zugehört. Der Strgf. arbeitet als Buchhalter im VEB Berufsbekleidung, Arbeitsleistung wird als gut bezeichnet. Führung und Disziplin bisher der Hausordnung entsprechend.
Hausstrafen keine
Hanke, VP Meister
Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer