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Zeitzeugen - Achim Beyer_RHG_Fak_0350
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Achim Beyer schreibt aus der Haftanstalt Waldheim an seine Eltern (15. November 1951). Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer
Abschrift:
Brief von Achim Beyer aus der Haftanstalt Waldheim an seine Eltern vom 15. November 1951.
Anordnungen für den Empfänger
Untersuchungs- oder Strafgefangene dürfen innerhalb von 4 Wochen nur einmal Post empfangen, die in deutlicher Blockschrift geschrieben sein muß und nicht mehr als 15 Zeilen umfassen darf. Fotos, Bilder und dgl. sind nicht beizulegen. Bei Nichtbeachtung der Anordnung wird Post nicht ausgehändigt. Es wird ersucht, Rückporto beizufügen
DDR – Strafvollzugsanstalt Waldheim/Sa., den 15.XI.51
Liebe Eltern !
Gestern bin ich in der Vollzugsanstalt hier angekommen. Es ist alles in Ordnung, ich bin gesund und munter. Ich hoffe auf baldige Antwort. Besuchszeit wird zur gegebenen Zeit von der Anstalt geregelt. Wenn möglich, schickt sogleich ein Paket (3 kg) mit Nahrungsmitteln ab. Nicht gestattet sind Medikamente etc. sowie Glas- und Blechgefäße. Nächstens folgt mein monatlicher Terminbrief. Paketempfang ist monatlich. Ich hoffe Euch bei bester Gesundheit. Den letzten Brief werdet ihr schon erhalten haben. Genaue ärztl. Untersuchung ergab: ohne Befund; also kein Anlaß zur Sorge. Schickt bitte Fettigkeit, Wurst, Zucker, Gebäck, ihr wißt schon was alles. Nun recht herzliche Grüße an Euch und Anne, sowie alle Bekannten.
1000 Grüße und Küsse Euer Sohn Achim
Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer
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