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Zion 86 - Intitiative Frieden und Menscherechte_RHG_Fak_0001
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Gründungserklärung der Initiative Frieden und Menschenrechte (24. Januar 1986). Das Papier wird als Dokument III (Menschenrechtsseminar) in Anlehnung an die Charta 77 in der CSSR herausgegeben. Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft, Seite 1 von 2
Abschrift:
24. Januar 1986, Gründungserklärung der Initiative Frieden und Menschenrechte
Dokument III Berlin, den 24.01.1986
Sprechergruppe der Initiative
„Frieden und Menschenrechte“ (Menschenrechtsseminar)
Liebe Freunde !
In der Friedensbewegung wächst das Bewußtsein für den engen Zusammenhang von Frieden und Menschenrechten. Viele Erfahrungen der letzten Jahre belegen, daß die Ziele von Friedensarbeit von der Durchsetzung demokratischer Grundrechte und –freiheiten abhängig sind. Über die Köpfe der Betroffenen hinweg wird in beiden Blöcken angespannt weitergerüstet, werden Verhandlungen hinter verschlossenen Türen geführt und die Aktivisten der Friedensbewegung verfolgt und teilweise kriminalisiert. Bei diesen Praktiken stehen die „westlichen Demokratien“ um nichts hinter unseren Regierenden zurück. Das ist der Stand der Erfahrungen – umgehen konnten wir damit kaum. Zu wirklicher Arbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte kam es bei uns bisher nicht, von Reaktionen auf Einzelfälle und spontaner Betroffenheit abgesehen. Die Initiative zu einem Menschenrechtsseminar ging im Sommer letzten Jahres von Personen verschiedener Berliner Friedenskreise aus. Auf einem ersten Treffen sollten gemeinsame Erfahrungen diskutiert, Arbeitsmöglichkeiten zu Menschenrechtsfragen geprüft und Kontakte geknüpft werden. Die vorgeschlagenen Themen und Schwerpunkte waren als Diskussionsanstöße gedacht und sollten spätere Arbeitsergebnisse vorbereiten. In unserer Stellungnahme zur einstweiligen Absage des Menschenrechtsseminars vom 16.11.1985 (Dokument I) und den Brief an die Synode der Berlin-Brandenburgischen Landeskirche (Dokument II) sind die Auseinandersetzungen um das Verbot dieses Seminars dokumentiert.
Mit dieser Situation war unsere Verantwortung für das Zustandekommen eines Menschenrechtsseminars und für die weitere Arbeit zu diesem Themenkomplex nicht aufgehoben. Im Vorbereitungskreis wurden weitere Arbeitsschwerpunkte diskutiert und festgelegt, es bildeten sich dazu Arbeitsgruppen, in denen Mitglieder verschiedener kirchlicher und autonomer Friedenskreise zusammenarbeiten. Mit diesem Stand wollen wir Euch vertraut machen.
Arbeitsschwerpunkte und Arbeitsgruppen:
Frieden und Menschenrechte
Recht auf Arbeit als grundlegendes Menschenrecht
Menschenrechte und Gesellschaft (historische Entwicklung)
Menschenrechte und Justiz
Kirche und Menschenrechte
Menschenrechte, Erziehung, Jugend
Perspektiven der Menschenrechtsarbeit in der DDR
Umwelt, Gesundheit und Menschenrechte
Menschenrecht im militärischen Bereich
Bei all diesen Schwerpunkten wollen wir uns auf die Situation und Entwicklung im eigenen Land konzentrieren, was die Auseinandersetzung mit Menschenrechtsproblemen sowie die Zusammenarbeit und Solidarität mit Menschenrechtsinitiativen in anderen Ländern nicht ausschließt. Wir streben eine DDR-weite Arbeit auf diesem Gebiet an. Gegenwärtig sind Vertreter aller genannten Arbeitsschwerpunkte und –gruppen in einem Vorbereitungskreis aktiv, der sich in Berlin trifft und regelmäßig die inhaltliche und organisatorische Arbeit berät und koordiniert.
Der Vorbereitungskreis „Frieden und Menschenrechte“ wird durch drei Sprecher nach außen vertreten, die in jährlichen abständen rotieren.
Die derzeitigen Sprecher sind:
Wolfgang Templin, 1100 Berlin, Neue Schönholzerstr. 12
Ralf Hirsch, 1035 Berlin, Frankfurter Allee 55,
Peter Grimm, 1162 Berlin, Bölschestraße 11
Wir wünschen und erhoffen von Euch Ideen, Kritiken, Material und Mitarbeit.
Sprechergruppe der Initiative „Frieden und Menschenrechte“.
Wolfgang Templin
Ralf Hirsch
Peter Grimm
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