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Konzert 76 - X Weltfestspiele_RHG_Fak_0539

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„Unerwünschte Personen“ sollen nicht nach Berlin reisen: Auszug aus einem Bericht der Hauptabteilung Kriminalpolizei über die Vorkehrungen, die im Vorfeld der X. Weltfestspiele getroffen werden. Quelle: BStU, MfS, HA IX Nr. 5355, Seite 1 von 3
„Unerwünschte Personen“ sollen nicht nach Berlin reisen: Auszug aus einem Bericht der Hauptabteilung Kriminalpolizei über die Vorkehrungen, die im Vorfeld der X. Weltfestspiele getroffen werden. Quelle: BStU, MfS, HA IX Nr. 5355, Seite 1 von 3


Abschrift:

Auszug aus einem Bericht der Hauptabteilung Kriminalpolizei über die Maßnahmen, die im Vorfeld der X. Weltfestspiele getroffen wurden, damit 'unerwünschte Personen' nicht nach Berlin reisen.


Auszüge aus Berichten der HA K


5.

Verhinderung von Reisen negativer Personen in die Hauptstadt der DDR

In Durchsetzung der im Befehl 055/73 des Ministers des Innern und Chefs der DVP angewiesenen Maßnahmen zur Verhinderung von Reisen negativer Personen während der X. Weltfestspiele in die Hauptstadt der DDR – Berlin, wurden bisher durch die Kriminalpolizei folgende Maßnahmen durchgeführt:

· In den Bezirken der DDR wurden bis zum 28.6.1973 gegen 2720 negative, asoziale und vorbestrafte Personen sowie besonders gefährliche Rechtsverbrecher Maßnahmen zur Verhinderung von Reisen während der X. Weltfestspiele nach der Hauptstadt der DDR – Berlin eingeleitet.
· 1400 Personen davon hatten die Absicht, während der X. Weltfestspiele nach Berlin zu fahren.
· Besondere Maßnahmen wurden in Vorbereitung der X. Weltfestspiele zur Bekämpfung der Asozialität in der Hauptstadt der DDR – Berlin sowie den Bezirken Potsdam und Frankfurt (0der) durchgesetzt.

Im Ergebnis dieser Maßnahmen wurden gegen 2073 asoziale Personen Haftbefehl erwirkt.

Davon im

· PdVP Berlin 1460
· BdVP Potsdam 409
· BdVP Frankfurt 244

Die Personen wurden in Verfahren mit verkürzter Ladefrist verurteilt und vorwiegend sofort die Strafvollstreckung vollzogen.

· Zur Einleitung wirksamer Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen wurden den Leitern der Abteilung Kriminalpolizei der BdVP durch den Leiter der HA/K
ca. 800 Personen,

die aus Berlin ausgewiesen und Aufenthaltsbeschränkung für Berlin erhalten haben, mitgeteilt.

In allen Bezirken wurden im Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen konkrete Maßnahmen zur Aufklärung krimineller und kriminell gefährdeter Jugendlicher und Jungerwachsener eingeleitet. So wurden z. B. im Bezirk Halle im Zusammenhang mit der Auflösung von 60 kriminellen Gruppierungen Jugendlicher und Jungerwachsener

145 EV eingeleitet
220 Täter ermittelt und
125 davon inhaftiert.


Als zweckmäßig erwiesen sich folgende Methoden:

Durchführung vorbeugender Aussprachen im Zusammenwirken mit den Erziehungsberechtigten, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen und Abnahme schriftlicher Erklärungen, daß sie von Fahrten nach Berlin Abstand nehmen.
· Einleitung und wirksame Gestaltung von Kontrollmaßnahmen gemäß § 48 StGB;
· Erteilung von Auflagen auf der Grundlage des VP-Gesetzes § 11;
· Auferlegung von – Berlin-Verbot - ;
· Konsequente Einleitung von Ermittlungsverfahren und kurzfristige Verurteilung von Personen, bei denen der begründete Verdacht gemäß § 249 StGB vorliegt.

Vom PdVP Berlin sind im Zusammenwirken mit den BdVP Frankfurt (0der)
und Potsdam Maßnahmen

· zur Verhinderung der Einreise negativer Personen durch verstärkte Kontrollmaßnahmen eingeleitet;
· für Zuführungen, Unterbringungen und Rückführungen von negativen Personen, festgelegt.

Festgestellte und verhinderte negative Personen, die an den X. Weltfestspielen teilnehmen wollen


Bezirk festgestellte Personen verhinderte Personen


Rostock: 174 105
Schwerin: 119 45
Neubrandenburg: 95 89
Potsdam: 200 529
Frankfurt (0der): 113 199
Cottbus: 30 288
Magdeburg: 60 217
Halle: 24 24
Erfurt: 220 60
Gera: 29 154
Suhl: 67 57
Leipzig: 32 32
Dresden: 119 761
Karl-Marx-Stadt: 110 156
Wismut: 4 4
1.396 2.720
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