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Die Staatssicherheit bereitet die Verurteilung von Thomas Wagner und Gabriele Kachold-Stötzer vor. Quelle: Bundesarchiv / Stasi-Unterlagen-Archiv
Die Staatssicherheit bereitet die Verurteilung von Thomas Wagner und Gabriele Kachold-Stötzer vor. Quelle: Bundesarchiv / Stasi-Unterlagen-Archiv


Abschrift:

Die Staatssicherheit bereitet die Verurteilung von Wagner und Kachold vor

Erfurt, den 22.11.76

MfS/BV/Verw. Erfurt
Diensteinheit XX/3
Mitarbeiter Stahl

Reg.Nr. IX 743/76, IX 869/76

Beschluß über das Anlegen eines Ermittlungsverfahrens
(nur bei Ermittlungsverfahren ohne Haft/gegen Unbekannt/bei Übernahme von anderen Organen)

I. Tatbestand §220 Abs. 1 Ziffer 1 StGB

§220 Staatsverleumdung

(1) Wer in der Öffentlichkeit 1. Die staatlichen Ordnung oder staatliche Organe, Einrichtungen oder gesellschaftliche Organisationen oder deren Tätigkeit oder Maßnahmen verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft.

Gründe für das Anlegen:

Die Kachold Gabriele stellte zusammen mit Wegner Thomas Abschriften der „Erklärung Berliner Künstler“ her und sammelte Unterschriften gegen die Aberkennung der Staatsbürgerschaft der DDR von Biermann.
Sie erfüllte damit den Strafbestand des §220 Abs. 1 Ziffer 1 StGB.

Bestätigt am (ohne Datum) von

(3 Unterschriften)

Stahl, Oberleutnant
Haase, Oberstleutnant
Bollert, Oberstleutnant

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