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Konzert 76 - Robert Havemann_RHG_Fak_0144

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„Das ist alles Mumpitz. Mon Dieu!“: Brief von Robert Havemann an seinen Freund Wolf Biermann vom 27. Dezember 1976. Darin schildert er die Situation nach Verhängung des Hausarrests in Grünheide. Quelle: Bundesarchiv / Stasi-Unterlagen-Archiv, Seite...
„Das ist alles Mumpitz. Mon Dieu!“: Brief von Robert Havemann an seinen Freund Wolf Biermann vom 27. Dezember 1976. Darin schildert er die Situation nach Verhängung des Hausarrests in Grünheide. Quelle: Bundesarchiv / Stasi-Unterlagen-Archiv, Seite 1 von 3


Abschrift:

Brief von Robert Havemann an Wolf Biermann vom 27. Dezember 1976

Lieber Wolf! Ich meine, wir müssen davon ausgehen, dass die Schmerzen, die vielen von uns jetzt zugefügt worden sind und noch weiterhin zugefügt werden, das Eine sind, das im Grunde weniger bedeutende, weil es ja nur der ziemlich geringe Preis ist, den schließlich auch wir für das Andere zu bezahlen haben, nämlich dafür, dass der Prozess der Überwindung der Entartung jetzt in ein entscheidendes neues Stadium eingetreten ist. Natürlich haben wir diesen Progress weder bewirkt noch auch nur ausgelöst, aber wir haben an ihm in einer Weise mitgewirkt, dass Aufwand und Nutzen in guter Proportion sind. Dabei ist dies alles ja überhaupt erst der Anfang! Du kannst Dir sicher gut vorstellen, wie ich erregt und erfreut war, als ich die erste Nachricht von dem Protest der 13 hörte. Es dauerte dann ziemlich lange, bis wir endlich den Text ihrer Erklärung hatten. Dann kamen die Nachrichten von den vielen weiteren Unterzeichnern. Es war klar, das war – im DDR-Maßstab! – ein politischer Erdrutsch! Zuerst war ich fest überzeugt, dass man sofort zurückweichen und Deine Ausbürgerung zurücknehmen würde. Wahrscheinlich sind heute viele von unseren Helden da oben der Meinung, dass das das Vernünftigste gewesen wäre, ganz abgesehen von denen, die das damals schon meinten und überhaupt gegen die ganze idiotische Aktion waren. Aber sie konnten es ja nicht lassen. Nun sitzen sie politisch in der Patsche. Sie werden einfach nicht mehr ernst genommen. Du hast ja auch das parteiinterne Material über den Fall Biermann erhalten. Dass die noch einmal auf eigene Kosten eine derart umfassende Werbekampagne für Dich in Gang setzen würden, war ja kaum noch zu hoffen gewesen.
Aber ich will Dir erst einmal berichten, wie es uns hier in Heidegrün und Umgebung so geht. Wir haben jetzt eine, wenn auch wahrscheinlich nur blasse, Vorstellung davon, wie es sich im Wandlitzer Ghetto lebt. Die Burgwallstraße ist seit dem 25.11., also seit viereinhalb Wochen, „polizeiliches Sperrgebiet“. Die Straße ist am Eingang und am Wald durch Polizei und LKW abgeriegelt. Nur Anlieger, Handwerker und die Post dürfen mit dem Wagen in die Straße einfahren, die mit einem Einfahrt-Verbot-Schild gesperrt ist. Ein Blaulicht-Polizei-Auto mit aufgebauten Lautsprechern steht gleich am Eingang und zwei Polizisten kontrollieren jede Person, die in das „Sperrgebiet“ hinein will. Wer der Polizei noch nicht bekannt ist, muss meistens bis zu einer halben Stunde warten, bis er erfährt, ob er weitergehen darf oder nicht. Zu uns darf praktisch niemand. Heute wurde sogar Christiane abgewiesen. Unser Haus ist von allen Seiten von Polizei umstellt, auf den Nachbargrundstücken, auf den Nachbarbootsstegen und bevor der See zugefroren war auf einem Boot im See. Jetzt gehen sie dort zu Fuß spazieren. Am 25. November erschien ein Polizeioffizier von einem Stasi begleitet und teilte mir mit, dass auf Grund irgendwelcher Paragraphen der Polizei-Ordnung angeordnet werde, dass ich unser Grundstück nicht verlassen dürfe. Ich erklärte diese Anordnung für eine rechtswidrige Willkürmaßnahme, der ich mich widersetzen werde. Vor unserem Tor stand ein Polizeiauto quer, so dass man nicht herausfahren konnte. Nach einer Stunde erschien derselbe Polizeioffizier wieder und forderte mich zum Mitkommen auf. Es handle sich um eine „Zuführung zum Gericht“. Ich wurde zum Kreisgericht in Fürstenwalde gebracht und dort in einem Schnellverfahren dazu verurteilt, dass ich das Grundstück Burgwallstraße 4 nicht verlassen dürfe. Die Verurteilung wurde ausschließlich mit meiner Stellungnahme gegen Deine Ausbürgerung begründet, die im Spiegel abgedruckt worden ist. Am Dienstag den 30.11., Katjas Geburtstag, besuchte mich am Vormittag Götz Berger (auf meinen Wunsch), wahrend Katja gerade mit Ami Pannach und Jürgens Vater in Berlin beim Generalstaatsanwalt war. Wir besprachen die Berufung, die wir gegen das Urteil des Kreisgerichts einlegen wollten. Während Götz mir den Text der Berufung in die Maschine diktierte, erschien plötzlich – er war durch die offene Tür unbemerkt eingedrungen – ein Vertreter des Generalstaatsanwalts, um mir mitzuteilen, der hohe Herr sei bereit, auf Vollstreckung des Urteils des Kreisgerichts in Fürstenwalde zu verzichten, wenn … ich erspare mir hier, weil alles hierzu Wichtige aus dem Brief hervorgeht, den ich zwei Tage später an Herrn Streit gerichtet habe und den ich Dir in Abschrift mitschicke. Zwei Stunden, nachdem der Staatsanwalt wieder verschwuden war, – Götz war inzwischen nach Fürstenwalde abgefahren –, wurde das die Einfahrt sperrende Polizeiauto abgezogen. Wir haben dann festgestellt, dass tatsächlich das Verbot gegen mich nicht mehr praktiziert wurde, indem wir zu Fleischmanns zum Mittagessen fuhren. Seitdem ist der Zustand unverändert. Ich darf gehen und fahren, wohin ich will. Dabei werde ich von bis zu acht Autos mit je drei Mann Besatzung auf Schritt und Tritt verfolgt. Hier auf dem Lande sind’s gewöhnlich fünf bis sechs. Fahre ich in die Stadt, sind es mehr. Wir waren mit Bylle in Jena. Nachdem wir zwei Stunden in Bylles Wohnung saßen und einige Freunde zu Besuch gekommen waren, war das Haus von Polizei umstellt. Wir waren also wieder „polizeiliches Sperrgebiet“. Alle Besucher wurden beim Verlassen des Hauses festgenommen und anschließend stundenlang verhört, aber abends wieder freigelassen.
Ganz entsprechend verfuhr man, als wir vor einigen Tagen in der Berolinastraße waren. Allerdings wurden die Besucher nicht verhaftet, mussten sich nur ausweisen. Mein Freund Hartmut, der wusste, dass ich da bin, wurde aber gar nicht mehr zu mir in die Wohnung hereingelassen. Während wir – Katja, Franzi und ich und Katjas Schwester Eva übernachteten, standen die ganze Nacht zwei Stasi auf dem Treppenabsatz zwischen der 4. und 5. Etage und unten warteten zwei Wagen, wenn nicht mehr. Diese ganze ungeheuer aufwendige Veranstaltung, die diese Herren in der ungeniertesten Weise in aller Öffentlichkeit abwickeln, wirkt auf die meisten Leute nicht nur unverständliche, sondern lächerlich, Die Staatsmacht, die sich da so in aller Willkür betätigt, erscheint wegen der phantastischen Diskrepanz zwischen der eigenen Gewaltübermacht und der totalen Machtlosigkeit auf unserer Seite gegen ihren Willen nicht als stark, sondern wie gelähmt in einer unerklärlichen Schwäche. Die Leute fragen sich, was ist da mit diesen Leuten, dass sie ihnen doch letzten Endes nichts tun können? Nun, „nichts tun“ ist natürlich doch nicht richtig, denn sie haben schließlich viele Menschen verhaftet und darunter unsere guten Freunde Jürgen, Gerulf und Christian. Und sie haben sich eine Ungeheuerlichkeit geleistet: Sie haben Götz Berger aus dem Anwaltskollegium ausgeschlossen. Damit hat er alle Rechte verloren, seinen Beruf auszuüben. Der Ausschluss erfolgte aufgrund eines besonderen Paragraphen der Satzung des Anwaltskollegiums (es entspricht der Anwalts-kammer), nicht regulär durch Beschluss der Mitglieder, sondern durch eine Verfügung des Ministers für Justiz, ohne auch nur die Mitgliedschaft überhaupt zu fragen. Begründung: Die Übernahme meiner Verteidigung in der Berufungsverhandlung gegen das Urteil des Kreisgerichts in Fürstenwalde. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, er habe durch Zurücknahme des Scheidungsantrages von Tine einen wichtigen Plan der Partei zunichte gemacht. Der Ausschluss Götz Bergers bedeutet für mich, dass es in einem Verfahren gegen mich in der DDR keinen Anwalt geben wird. Ein Anwalt, der bereit ist, meine Verteidigung zu übernehmen, könnte nur dann mein Vertrauen haben, wenn er ebenso wie Götz Berger daraufhin aus dem Kollegium ausgeschlossen würde. Würde er das nicht, wäre das nicht mein Anwalt, sondern ein Gehilfe des Staatsanwalts. Ergo! Im übrigen habe ich mich jetzt mit der Strafprozessordnung befasst und festgestellt, dass der Herr Generalstaatsanwalt gar nicht so großzügig war, wie er tat. Denn 1. war das Urteil des Kreisgerichts gegen mich noch gar nicht rechtskräftig. Das tritt erst nach einer Woche ein, – wenn nicht Berufung eingelegt wird. Da dies geschehen ist und ich bis heute keine Nachricht auf meine Berufung erhalten habe, ist es bis heute nicht rechtskräftig also auch nicht vollstreckbar. 2. aber war das Kreisgericht in Fürstenwalde überhaupt nicht zuständig, denn bei Verfahren, in denen eine Aufenthaltsbeschränkung verfügt werden soll, ist nur das für den Hauptwohnsitz zuständige Gericht zuständig. Mein Hauptwohnsitz ist aber Berlin, Berolinastraße 12. Ich weiß nicht, ob Dir bekannt ist, dass – rein juristisch betrachtet – auch Deine Ausbürgerung ein purer Skandal und tatsächlich rechtswidrig ist. Eigentlich kann man immer noch sagen, dass deine Ausbürgerung gar nicht erfolgt ist und demnach nichts weiter ist als eine Zeitungsente. In der von der Volkskammer vor einigen Jahren beschlossenen Verordnung über die Staatsbürgerschaft der DDR heißt es, dass nur solche Staatsbürger der DDR ausgebürgert werden können, deren ständiger Wohnsitz sich außerhalb der DDR befindet oder „die sich außerhalb der DDR aufhalten“. Auf diesen Satz beruft man sich. Diese Formulierung soll aber nur besagen, dass auch Leute ausgebürgert werden können, die keinen ständigen Wohnsitz haben, sondern mal hier mal da sich aufhalten. Selbstverständlich war Deine Ausbürgerung gesetzwidrig, weil Dein ständiger Wohnsitz sich in der DDR befindet und Du nur vorübergehend mit von den DDR-Behörden ausgefertigten Papieren auf einer zeitlich begrenzten Reise in der BRD warst. Wenn die zuständigen Behörden der DDR mit Deinem Auftreten in Köln nicht einverstanden waren, hätten sie äußerstenfalls bei Deiner Rückkehr ein Ermittlungsverfahren gegen Dich einleiten können. Ausbürgern konnten sie Dich nicht. Und wer waren eigentlich diese zuständigen Behörden. Die Volkskammer beschloss die Verordnung mit der Maßgabe, dass Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung ausgearbeitet werden sollten. Dies ist bis heute nicht geschehen. Damit ist also auch nichts gesagt über die Zuständigkeit und über die Modalitäten des Verfahrens. Ganz korrekterweise ist deshalb bis heute die Zuständigkeit bei der Volkskammer geblieben. Sie allein hätte über Deine Ausbürgerung beschließen können, was sie allerdings auch nur hätte tun können, wenn sie zuvor eine besondere Lex Biermann verabschiedet hätte.
Lieber guter Freund Wolf, dies ist nur ein erster Bericht, der ja auch geschrieben ist, um die bisherigen Geschehnisse zu dokumentieren und vor dem vorzeitigen Vergessen zu bewahren. Glaub mir, wir sind trotz allem guten Muts und fest davon überzeugt, dass sich das berühmte Rad der Geschichte weiter dreht, unaufhaltsam.
Wir denken viel an Dich und fragen uns, wie Du alles bewältigst. Es ist jetzt sehr schwer, einen klaren festen Plan zu entwerfen. Unsere allernächste Zukunft ist noch zu ungewiss. Aber immer nur warten hieße ja, den anderen die Initiative lassen. Trotzdem meine ich, dass wir keine wichtige Entscheidung jetzt sehr schnell treffen müssen. Bylle möchte natürlich bald zu Dir kommen und so schwer mir das fällt, wie Du weißt, denke ich, dass es auch für Euch beide gut und richtig sein wird, wenn Ihr zusammen seid. Dass das für mich eine langdauernde Trennung von meiner so sehr geliebten Bylle bedeuten kann, tut mir sehr weh. Benjamin und Tine werden ja wohl am besten dauernd hier bleiben und für eine recht lange Zeit, meine ich, sollte die Frage einer Scheidung nicht aktualisiert werden.
Am meisten habe ich natürlich darüber nachgedacht, wie es nun mit Deiner politisch-künstlerischen Aktivität sein kann. Lass Dich nicht von Leuten (wie z. B. Böll, der sonst ein prima Kumpel ist) entmutigen mit solchen Ideen, dass Du nun aus Deiner politischen und künstlerischen Heimaterde herausgerissen seist und bald austrocknen werdest. Das ist alles Mumpitz. Mon Dieu! – wir haben doch auch in der DDR niemals nur in der DDR gelebt! Das könnte man höchstens von unseren Wandlitzer Säulenheiligen sagen. Die Leute könnten einen entschiedenen Wohnungswechsel zwar dringend gebrauchen aber wohl kaum sehr glänzend überstehen! Ich meine, das Wichtigste ist, dass Du Dich jetzt mit keiner einzigen linken Gruppe in der BRD identifizierst. Ich meine nicht, dass Du Dich politisch enthaltsam verhalten sollst, aber Du solltest dich von keiner der Sekten in Beschlag legen lassen. Sei zu allen gleich freundlich. Und zerstör dies Gerede, das durch eine Äußerung von Dir aufgekommen ist, Du fühltest Dich als der künftige Integrator der Linken. Kurzum, lass Dich in der BRD so wenig wie möglich mit politisch festgelegten Leuten und Gruppen ein. Dafür aber suche den intensivsten Kontakt zu den Genossen der italienischen, spanischen und französischen, sogar auch der englischen KP. Aber auch da vermeide jede einseitige Parteinahme für parteiinterne Fraktionen. Wir brauchen nämlich jetzt die Hilfe dieser Parteien. Ich will in Zukunft alle politischen Erklärungen und Veröffentlichungen ausschließlich über Publikationsorgane dieser Parteien in die Öffentlichkeit bringen. Dass das gut funktioniert, dabei könntest du sehr hilfreich sein. Das Gleiche empfehle ich Dir. Wir argumentieren auf der Linie „neue Einheit der Arbeiterbewegung, Volksfront,“ – wie ich sie in meinem Kursbuchartikel skizziert habe. Hast Du schon Jean-Pierre gesehen? Und sei vorsichtig mit den Pariser Trotzkisten, sagt mir mein Gefühl. Mensch Wolf, du merkst doch, Du bist gar nicht hier abgeschnitten. Du bist heute in der DDR total „in“, mehr als je zuvor. Und das heißt auch, dass diese lausigen Landstriche, die heute zwischen Dir und uns liegen, nur wenig zählen.
Du, überstürz Dich jetzt auch nicht zu sehr mit Deiner Plattenproduktion. Mach lauter ganz prima Sachen. Du hast ja noch eine solche Menge wunderbare Sachen und wirst jetzt auch neue, leidenschaftliche schöne Lieder machen. Da hab ich gar keine Sorgen. Nur eins mach nicht, ich weiß ja, dass du’s nicht tust, ich sag’s nur sicher-heitshalber, werd keiner von „den Wau-waus, die vom sicheren Westen aus die DDR anbellen“! Na klar. Das Schwere, was wir mit diesen Arschlöchern hier abzurechnen haben, müssen wir erst mal zu einer lächerlichen Leichtigkeit machen, die man da-von blasen kann, wie eine Seifenblase.
Die drei Frauen, Lilo, Ami und Kunos Frau Christine, hatten inzwischen Besuchserlaubnis in der Haftanstalt Magdalenenstraße 14 a. Aus den Berichten von Ami und Christine hatte ich den Eindruck, dass ihre Männer annehmen, dass sie auf dem Tauschweg in die BRD abgeschoben werden sollen. Christine und Kuno sind ja geschieden und wollen deswegen wieder heiraten, damit sie mit kann. Jürgen hat ganz offensichtlich nicht diese Absicht, was mich sehr freut. Ich rechne immer noch damit, dass der Prozess gegen die drei nicht stattfinden wird. Es wird unsere Oberen vielleicht nachdenklich machen, wenn sie bedenken, wie viele Texte von Jürgen und wie viele Platten und Bänder von allen Dreien und auch noch im Verein mit Dir dann über die Sender gehen werden. Sowie denen auch nur das geringste passiert, muss solches ja gar nicht aufzuhalten sein. Haben wir nicht eine prima Werbe-Abteilung!
Jürgen beklagte sich auch nicht über schlechte Behandlung. Nur eins! Stelle Dir vor er hat – als U-Häftling – Schreibverbot! Er darf sich keine Notizen machen, keine Zeile zu Papier bringen. Ist doch schlimmer als bei den westlichen Barbaren! Aber er sagt, um so mehr trainiert er sein sowieso sehr gutes Gedächtnis! Im Kopf hat er schon viel Neues, kann man sich gut denken.
Wolf, Bruder, ich umarme Dich

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