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Brief von Robert Havemann an Generalstaatsanwalt Dr. Josef Streit vom 2. Dezember 1976. Havemann protestiert gegen die Verhaftung von Jürgen Fuchs, Gerulf Pannach und Christian Kunert sowie gegen die Absperrung seines Grundstückes in Grünheide. Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft
Abschrift:
Brief von Robert Havemann an Generalstaatsanwalt Dr. Josef Streit vom 2. Dezember 1976.
Prof. Dr. Robert Havemann 1252 Grünheide/Mark
Burgwallstraße 4
2.12.76
Herrn Dr. Josef Streit
Generalstaatsanwalt
Berlin, Hermann-Matern-Straße
Sehr geehrter Herr Dr. Streit!
Am Donnerstag der vergangenen Woche nachmittags wurde ich durch die Polizei nach Fürstenwalde gebracht und dort in einem sofort nach meiner Ankunft eröffneten Schnellverfahren vor dem Kreisgericht Fürstenwalde verurteilt. Ich dürfe – unbefristet – mein Grundstück in Grünheide nicht verlassen. Inzwischen hat mein Freund, der Genosse Rechtsanwalt Dr. Götz Berger, gegen dieses Urteil die Berufung eingelegt. Gerade als er das hierzu benötigte Schreiben in die Maschine diktierte, erschien bei mir der von Ihnen gesandte Staatsanwalt (dessen Name ich leider wieder vergessen habe), um mir mitzuteilen, sie seien bereit, auf eine Vollstreckung dieses Urteils zu verzichten, wenn ich mich verpflichte, in Zukunft jeden Kontakt zu Stellen des Auslandes oder ausländischer Massenmedien, deren Tätigkeit gegen die DDR gerichtet ist, zu unterlassen. Die Frage, ob dies auch für durch die Regierung der DDR akkreditierte Journalisten gelte, beispielsweise für Herrn Lothar Löwe vom Büro der ARD, konnte mir der Staatsanwalt nicht beantworten. Weiterhin teilte mit der Herr Staatsanwalt mit, daß auf eine Strafverfolgung gegen mich wegen der zahlreichen in den letzten Jahren begangenen strafbaren Handlungen verzichtet werde wegen meiner Teilnahme am antifaschistischen Widerstandskampf und meiner „Zeit im Zuchthaus Brandenburg“. Da ich mir keiner strafbaren Handlungen bewußt bin, und auch in der Veröffentlichung meiner Stellungnahme für Wolf Biermann im Spiegel, mit der das Kreisgericht Fürstenwalde den Erlaß der Aufenthaltsbeschränkung gegen mich begründete, keine strafbare Handlung und ganz gewiß auch keine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung in der DDR erblicke, habe ich darum gebeten, mir konkret zu erklären, wann, wo und wodurch ich strafgesetzliche Bestimmungen der DDR verletzt habe, da ich sonst nicht in der Lage bin, in Zukunft Wiederholungen solcher Handlungen zu vermeiden.
Ich habe auch verlangt, daß ich wegen meiner Teilnahme am antifaschistischen Widerstandskampf nicht anders behandelt werden will als jeder andere Bürger der DDR; es widerspricht meinen Überzeugungen, wenn mir Rechte zugestanden werden, die anderen vorenthalten sind.
Durch eine Mitteilung der Tochter des Dichters Stephan Hermlin habe ich davon Kenntnis erhalten, daß der Vorsitzende des Staatsrats Genosse Erich Honecker in einem Gespräch mit Hermlin erklärt hat, daß gegen niemand, der sich dem Schreiben der 13 Schriftsteller und Künstler in Sachen Biermann durch Unterschrift angeschlossen oder auf andere Weise gegen die Ausbürgerung Biermanns Stellung genommen hat, irgendwelche Repressalien angewendet werden noch strafrechtliche Verfolgung eingeleitet werden solle. Tatsächlich wurden aberzahlreiche Verhaftungen in diesem Zusammenhang vorgenommen. Allein aus dem Kreis meiner nächsten Freunde wurden verhaftet:
der Schriftsteller Jürgen FUCHS, 25 Jahre, bei mir wohnhaft,
der Sänger Gerulf PANNACH, 28 Jahre, aus Leipzig,
der Musiker Christian Kunert, 24 Jahre, aus Leipzig.
Ich bitte Sie, meine Freunde aus der Haft zu entlassen und die Verfahren gegen sie einzustellen sowie das Urteil des Kreisgerichts Fürstenwalde gegen mich aufzuheben.
Hochachtungsvoll
Robert Havemann
Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft
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