
Mauer 61 - Jugendliche in Anklam_RHG_Fak_0546
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Abschrift:
Am 25. März 1992 wird Rainer Penzel vom Bezirksgericht Neubrandenburg rehabilitiert.BEZIRKSGERICHT NEUBRANDENBURG
II. Rehabilitierungssenat
Az.: II Rh 20 / 89 – BG Neubrandenburg
Rhs 42 / 91 – StA Neubrandenburg
Beschluß ist seit dem 17.4.92 rechtskräftig
Unterschrift
beauftr. Rechtspfleger
B e s c h l u ß
In dem Rehabilitierungsverfahren
des Rainer Penzel, geb. am 08.01.1944 in Anklam,
wohnhaft Georg-Wolff-Str. 13, 0-1320 Angermünde,
Antragstellers,
hat der II. Rehabilitierungssenat des Bezirksgerichts Neubrandenburg
durch
den Vorsitzenden Richter am Landgericht Neurath
als Vorsitzenden,
den Richter am Landgericht Kreipe und
den Richter am Landgericht Dr. Fahl
als beisitzende Richter
am 25. März 1992
b e s c h l o s s e n :
Das Urteil des Bezirksgerichts Neubrandenburg vom 24.01.1962
(Az.: 1 Bs 12/62) wird aufgehoben.
Der Antragsteller ist damit rehabilitiert.
Dem Antragsteller steht ein Anspruch auf soziale Ausgleichsleistungen für die ihm durch den Freiheitsentzug entstandenen gesundheitlichen, materiellen oder anderen Nachteile zu.
Quelle: Privat