
Mauer 61 - Jugendliche in Anklam_RHG_Fak_0545
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Abschrift:
Gegen den Lehrer Rainer Penzel wird am 18. Juni 1970 ein Disziplinarverfahren eröffnet, weil er keinen "klassenmäßigen Standpunkt in der Auseinandersetzung mit dem imperialistischen Staat" hat. Er darf seinen Beruf nicht mehr ausüben.RAT DES BEZIRKES FRANKFURT (0DER)
Land Brandenburg
Abteilung: Volksbildung
Rat des Bezirkes Frankfurt (0der)
12 Frankfurt (0der), Wilhelm-Pieck-Str. 3/4
Rat des Kreises
Vorsitzenden
Gen. Müller
132 Angermünde
Unsere Zeichen: Datum:
Sp/En 18.6.70
Disziplinarverfahren P e n z e l , Rainer, Lehrer OS Ehm-Welk, Angermünde
Die Erziehung und Bildung sozialistischer Persönlichkeiten, die politische und fachliche Befähigung der Jugend, mit Wissen, Können, Elan und politischer Überzeugung für unsere sozialistische Gesellschaft tätig zu sein, kennzeichnen die sozialistische Schule als politisch-ideologische Institution.
Deshalb sind an den Lehrer besonders hohe Anforderungen und Pflichten zu stellen.
In der Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung vom 22.9.1962, GBl. II, S. 675 werden im § 2 die Aufgaben, Pflichten und Rechte schriftlich formuliert.
Für die Erfüllung dieser Aufgaben bietet der Kollege Penzel keine Gewähr.
Das zeigt sich darin, daß er nicht in der Lage ist, einen klassenmäßigen Standpunkt in der Auseinandersetzung mit dem imperialistischen Staat zu beziehen.
So kennzeichnet er die Rolle Willi Brandts als Antifaschist, ohne dessen verräterische Politik zu werten.
Diese Einschätzung wird weiterhin dadurch erhärtet, daß in der am 20.5.70 geführten Auseinandersetzung Rainer Penzel noch immer keinen Klassenstandpunkt zur Hilfeleistung der sozialistischen Bruderarmeen bezog, seine falschen und feindlichen Auffassungen zu begründen versuchte und eindeutig erklärte, daß er nicht die Erklärungen unserer Partei- und Staatsführung, sondern andere (dem marxistisch-leninistischen Standpunkt entgegenstehende) für ihn "Orientierungsgrößen" waren.
Als schwerwiegende Pflichtverletzung muß gewertet werden, daß Rainer Penzel gesellschaftliche Aktivität, volle Nutzung der erzieherischen Potenzen und Konsequenz in seiner Stellung zur Deutsch-Sowjetischen Freundschaft vermissen ließ.
Dafür sind die Beispiele für die Verneinung der Notwendigkeit der marxistisch-leninistischen Qualifizierung, Vermeidung des FDJ-Grußes, Arbeit in der Deutsch-Sowjetischen Freundschaft u.a. bekannt.
Die Pflichtverletzungen des Lehrers Penzel sind im Zusammenhang mit seinen politisch-falschen und feindlichen Auffassungen in seiner Studienzeit zu sehen, für die er strafrechtlich belangt wurde.
Die jetzigen Vorkommnisse sind aus dieser Sicht besonders kritisch und mit aller Strenge zu werten, weil keine Ansätze einer positiven Entwicklung seiner politischen Grundhaltung erkennbar sind.
Ein weiterer Verbleib des Lehrers Penzel im Schuldienst ist nicht zu verantworten.
Oberstudienrat K ü h n
Mitglied des Rates und
Bezirksschulrat
Quelle: Privat/Rainer Penzel