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Bericht des MfS über die Verurteilung der Anklamer Oberschüler. Unter ihnen Rainer Penzel, der zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt wird. Quelle: Privat-Archiv Rainer Penzel, Seite 3 von 3
Abschrift:
Bericht des MfS über die Verurteilung der Anklamer Oberschüler, unter ihnen Rainer Penzel, der zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt wird.
S C H L U S S B E R I C H T
Die Beschuldigten
P e n z e l , Rainer
geb. am 8.1.1944 in Anklam
Beruf: ohne
zuletzt: Oberschüler der 12. Klasse
Staatsangehörigkeit: DDR
Nationalität: deutsch
Familienstand: ledig
Vorstrafen: keine
wohnhaft: Anklam, Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 16 e
festgenommen am 22.9.1961 und seit dieser
Zeit beim Ministerium für Staatssicherheit, Bezirksverwaltung
Neubrandenburg, Sitz Neustrelitz,
(Name geschwärzt)
geb. am: 24.1.1944 in Anklam
Beruf: ohne
zuletzt: Oberschüler der 12. Klasse
Staatsangehörigkeit: DDR
Nationalität: deutsch
Familienstand: ledig
Vorstrafen: keine
wohnhaft: Anklam, Leipziger Allee 22-25
festgenommen am 22.9.1961 und seit dieser Zeit
beim Ministerium für Staatssicherheit, Bezirksverwaltung
Neubrandenburg, Sitz Neustrelitz,
(Name geschwärzt)
geb. am 16.3.1944 in Heideholz
Beruf: ohne
zuletzt: Oberschüler der 12. Klasse
Staatsangehörigkeit: DDR
Nationalität: deutsch
Familienstand: ledig
Vorstrafen: keine
wohnhaft: Anklam, Leipziger Allee 22-25
festgenommen am 26.9.1961 und seit dieser Zeit
in Untersuchungshaft beim Ministerium für Staatssicherheit,
Bezirksverwaltung Neubrandenburg, Sitz Neustrelitz,
haben es unternommen, als der sozialistische Jugendverband (Freie Deutsche Jugend) aufgrund der erhöhten Gefährdung der Deutschen Demokratischen Republik die Losung aufstellte: "Das Vaterland ruft – schützt die sozialistische Republik" durch politisch-ideologische Diversion sämtliche Schüler der 12. Klasse der erweiterten Oberschule in Anklam gegen die von Partei und Regierung erlassenen Beschlüsse zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes in negativen Sinne zu beeinflussen und sie zu einer konterrevolutionären Haltung gegenüber diesen erlassenen Beschlüssen aufzuwiegeln.
So haben die Beschuldigten am 18.9.1961 unter Führung des Beschuldigten Penzel auf sämtliche Schüler der Klasse 12 b dahingehend eingewirkt, daß diese während des Fahnenappells, der aus Anlaß der erfolgten Bereitschaftserklärung aller Schüler für den freiwilligen Eintritt in die Nationale Volksarmee durchgeführt wurde, das vorgesehene Lied "Heut ist ein wunderschöner Tag" nicht mitsangen, um ihre feindliche Einstellung kundzutun, die Köpfe senkten und am 20.9.1961 geschlossen in schwarzer Oberbekleidung zum Unterricht erschienen. Durch konspirative Handlungen legten sie fest, welche weiteren antidemokratischen Aktionen durchzuführen sind. Dadurch wollten sie ihren aktiven Widerstand gegen den Eintritt in die bewaffneten Organe sowie ihre Ablehnung der von Partei und Regierung beschlossenen Maßnahmen zum Ausdruck bringen.
Unabhängig von den gemeinsamen Aktionen hat der Beschuldigte (Name geschwärzt) einige Tage vorher im Chemieraum der Oberschule Anklam auf ein Experimentierbrett mit Tinte eine Hetzlosung geschrieben, worin er andere Schüler aufforderte, nicht zur Nationalen Volksarmee zu gehen, sich Waffen zu besorgen und mit Waffengewalt gegen die Nationale Volksarmee vorzugehen.
Verbrechen gemäß § 19, Abs. 1, Ziff. 2 und Abs. 3 des StEG
Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft (BStU-Kopie)
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