
Mauer 61 - Republikflucht_RHG_Fak_0812
Zurück
Abschrift:
Weil er ohne staatliche Genehmigung die DDR verlassen hat, wird gegen Folco Werkentin am 9. Januar 1962 ein Haftbefehl erlassen.Das St.-B.G. Weissensee
Aktenzeichen: I Ju Wei 71.61 Bln.-Weissensee, den 9. 1. 62
919 As 6.62 Fernruf 56 40 01
Haftbefehl
Der Falco Werkentin, geb. am 10. 11. 44 in Tangermünde
wohnh. gewesen Bln.-Weissensee, Schönstr. 3
ist in Untersuchungshaft zu nehmen
Er wird beschuldigt
im November 1961
das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik ohne staatliche Genehmigung verlassen zu haben, indem er ohne die erforderliche Genehmigung die Staatsgrenze nach Westberlin überschritt.
Vergehen nach § 5 der Pass-VO
Er ist dieser Tat dringend verdächtig.
Der Beschuldigte ist flüchtig. Haftbefehl ist begründet.
Gegen diesen Haftbefehl ist binnen einer Woche das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig
Ausgefertigt:
Bln.-Weissensee, den 9. 1. 62
[Stempel Stadtbezirksgericht Weißensee, Unterschrift]
Sekretär gez. Marienfeld, Richter
Quelle: Privat-Archiv Falco Werkentin