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Die „Großen Drei“ auf der Halbinsel Krim: Vom 4. bis 11. Februar 1945 treffen sich die Führer der Anti-Hitler-Koalition, Joseph W. Stalin, Winston Churchill und Theodor Roosevelt im Seebad Jalta. Im Mittelpunkt der Beratungen stehen das weitere...
Die „Großen Drei“ auf der Halbinsel Krim: Vom 4. bis 11. Februar 1945 treffen sich die Führer der Anti-Hitler-Koalition, Joseph W. Stalin, Winston Churchill und Theodor Roosevelt im Seebad Jalta. Im Mittelpunkt der Beratungen stehen das weitere militärische Vorgehen und der Umgang mit dem besiegten Deutschen Reich. Man einigt sich auf die Aufteilung Deutschlands in vier Besatzungszonen, die Schaffung eines alliierten Kontrollrats sowie die vollständige Entmilitarisierung und Entnazifizierung Deutschlands. Im Bild: das Abschlussdokument der Konferenz von Jalta. Quelle: BStU, MfS, BV Halle AP 1093/56, Bd. 2, Seite 1 von 2


Abschrift:

Abschlussdokument der Konferenz von Jalta (4. bis 11. Februar 1945)


KONFERENZ
der Leiter der drei verbündeten Mächte

Sowjetunion, Vereinigte Staaten von Amerika und Großbritannien
auf der Krim

Der Premierminister von Großbritannien Winston Churchill, der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika Franklin D. Roosevelt und der Vorsitzende des Rates der Volkskommissare der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken haben in den letzten 8 Tagen zusammen mit ihren Außenministern, ihren Stabschefs und anderen Beratern auf der Krim eine Konferenz abgehalten.

Über das Ergebnis der Arbeit der Krim-Konferenz gaben der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, der Vorsitzende des Rates der Volkskommissare der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Premierminister Großbritanniens folgende Erklärung ab.


I. Niederzwingung Deutschlands

Die militärischen Pläne der drei verbündeten Großmächte für die endgültige Niederzwingung des gemeinsamen Feindes wurden von uns erwogen und festgelegt. Die militärischen Stäbe der drei verbündeten Nationen sind während der ganzen Konferenz täglich zu Beratungen zusammengekommen. Diese Beratungen waren in jeder Hinsicht höchst zufriedenstellend und haben zu einer engeren Koordinierung des militärischen Einsatzes der drei Verbündeten geführt als je zuvor. Die Informationen wurden in weitestem Umfange ausgetauscht. Zeitpunkte, Ausmaße und Koordinierung neuer, noch wuchtigerer Schläge, die unsere Land- und Luftstreitkräfte gegen das Heer Deutschlands von Ost, West, Nord und Süd führen werden, wurden festgelegt und im einzelnen geplant.

Unsere einheitlichen militärischen Pläne werden erst in ihrer Durchführung sichtbar werden. Wir glauben jedoch, dass die äußerst enge Arbeitsgemeinschaft unserer drei Stäbe, die diese Konferenz erzielte, zu einer Abkürzung des Krieges führen wird. Die Beratungen der drei Stäbe werden fortgeführt, wann immer dies notwendig erscheint.

Nazideutschland ist dem Untergang geweiht. Alle Versuche zur Fortführung des aussichtslosen Widerstandes können nur dazu führen, dass das deutsche Volk seine Niederlage noch teuerer zu bezahlen haben wird.


II. Besetzung Deutschlands und Kontrolle über Deutschland

Wir haben uns über eine einheitliche Politik und den Plan der zwangsmäßigen Durchführung der Bedingungen einer vorbehaltlosen Kapitulation geeinigt, die wir nach endgültiger Niederzwingung des bewaffneten deutschen Widerstandes gemeinsam Nazideutschland auferlegen werden. Diese Bedingungen werden erst nach der endgültigen Bezwingung Deutschlands bekannt gegeben. Nach diesem Plan werden die Streitkräfte der drei verbündeten Mächte je eine Zone Deutschlands besetzen. Der Plan sieht eine einheitliche Verwaltung und Kontrolle vor, die von einer zentralen Kontrollkommission, bestehend aus den Obersten Befehlshabern der drei Mächte, verwirklicht werden. Der Sitz der zentralen Kontrollkommission wird Berlin sein. Es wurde vereinbart, dass die drei Mächte Frankreich auffordern, die Besetzung einer Zone Deutschlands seinerseits zu übernehmen, falls dies seinen Wünschen entspricht, und als viertes Mitglied der Kontrollkommission beizutreten. Die Ausmaße der von Frankreich zu besetzenden Zone werden von den vier interessierten Regierungen durch ihre Vertreter im Beratenden Europäischen Ausschuss gemeinsam festgelegt.

Es ist unser unabwendbares Ziel, den deutschen Militarismus und Nationalsozialismus auszurotten und sicherzustellen, dass Deutschland nie wieder in die Lage kommt, den Frieden der Welt zu stören.

Wir sind entschlossen, alle bewaffneten Verbände Deutschlands zu entwaffnen und aufzulösen, den deutschen Generalstab ein für allemal zu vernichten, der immer Mittel und Wege zur Wiedererstarkung des deutschen Militarismus gefunden hat, alles deutsche Militärgerät zu entfernen oder zu zerstören, die deutsche Industrie, die für Rüstungszwecke ausgenutzt werden könnte, auszumerzen oder unter Kontrolle zu stellen.

Wir sind entschlossen, alle Kriegsverbrecher der Gerechtigkeit zu überantworten und für ihre schnelle Bestrafung zu sorgen, sowie für alle von den Deutschen verursachten Zerstörungen Wiedergutmachung in Sachleistungen zu erzwingen, die Nationalsozialistische Partei, die nationalsozialistischen Gesetze, Organisationen und Einrichtungen vom Antlitz der Erde wegzufegen, jeden nationalsozialistischen und militaristischen Einfluss in öffentlichen Ämtern sowie im kulturellen und wirtschaftlichen Leben des deutschen Volkes auszumerzen und alle übrigen Maßnahmen in Deutschland gemeinsam durchzuführen, die für den künftigen Frieden und für die Sicherheit der Welt notwendig erscheinen.

Wir stellen uns nicht zum Ziel, das deutsche Volk zu vernichten. Aber erst nach der Ausrottung des Nationalsozialismus und Militarismus wird Hoffnung sein auf ein rechtschaffendes Leben des deutschen Volkes und kann ihm ein Platz in der Gemeinschaft der Nationen eingeräumt werden.

III. Wiedergutmachung durch Deutschland

Wir haben die Frage des Schadens geprüft, den Deutschland den verbündeten Mächten in diesem Kriege zugefügt hat und haben es für gerecht erkannt, Deutschland zur Wiedergutmachung durch Sachleistungen in größtmöglichem Umfange zu verpflichten.

Es wird eine Wiedergutmachungs-Kommission geschaffen, um die Frage zu prüfen, in welchem Ausmaß und auf welche Weise Deutschland den Schaden, den es den verbündeten Mächten zufügte, wieder gutzumachen hat. Sitz der Kommission wird Moskau.

IV. Konferenz der vereinigten Nationen

Wir sind entschlossen, so schnell wie möglich, gemeinsam mit unseren Verbündeten eine allgemeine internationale Organisation zur Aufrechterhaltung von Friede und Sicherheit zu schaffen. Wir sind der Ansicht, dass dies eine grundlegende Voraussetzung ist für die Verhinderung von Angriffskriegen sowie für die Beseitigung von politischen, ökonomischen und sozialen Kriegsursachen durch enge und dauernde Zusammenarbeit aller friedliebenden Völker.

Die Grundlagen dazu wurden in Dumberton-Oaks geschaffen. Damals wurde aber kein Einverständnis über die wichtige Frage des Abstimmungsverfahrens erzielt. Diese Schwierigkeit ist auf der Konferenz aus dem Wege geschafft worden. Wir haben beschlossen, für den 25. April 1945 eine Konferenz der verbündeten Nationen nach San Francisco (USA) einzuberufen, um das Statut einer solchen Organisation im Einklang mit den Grundsätzen, die während der inoffiziellen Besprechungen in Dumberton Oaks ausgearbeitet wurden, vorzubereiten.

Mit der Regierung von China und der provisorischen Regierung von Frankreich werden unverzüglich Beratungen durchgeführt und an sie das Ersuchen gerichtet, gemeinsam mit den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritanniens und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken an der Einladung der anderen Länder zur Konferenz teilzunehmen.

Nach Abschluss der Beratung mit China und Frankreich wird der ext der Abstimmungsmethode veröffentlicht werden.

V. Erklärung über das befreite Europa

Wir haben eine Erklärung über das befreite Europa aufgesetzt und unterschrieben. Diese Erklärung sieht die Übereinstimmung der Politik dreier Mächte und ihr gemeinsames Vorgehen bei der Bewältigung der politischen und ökonomischen Probleme des befreiten Europa auf demokratischer Grundlage vor. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:

"Der Premier der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der Premierminister des Vereinigten Königreichs und der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika haben Beratungen abgehalten im gemeinsamen Interesse der Völker ihrer Länder und aller Völker des befreiten Europa. Sie erklären, dass sie während der Periode der vorübergehenden Unbeständigkeit im befreiten Europa ein gemeinsames politisches Vorgehen der drei Regierungen beschlossen haben, um den von der Herrschaft Nazideutschlands befreiten Völkern sowie den Völkern der früheren Vasallenstaaten der Achse bei der Lösung ihrer dringen politischen und wirtschaftlichen Probleme auf demokratischer Grundlage beizustehen. Die Herstellung von Ruhe und Ordnung in Europa und der Umbau des Wirtschaftslebens müssen durch Mittel erreicht werden, die den befreiten Völkern die Möglichkeit geben, auch die letzten Spuren des Nationalsozialismus und Faschismus auszulöschen und demokratische Einrichtungen nach ihrem eigenen Gutdünken zu schaffen. Im Einklang mit dem Grundprinzip der Atlantik-Charta, die allen Völkern das Recht sichert, die Regierungsform zu wählen, unter der sie leben wollen, müssen die souveränen Rechte und die Unabhängigkeit jener Völker wiederhergestellt werden, denen dieselben gewaltsam von den aggressiven Nationen genommen wurden.

Um die Bedingungen zu fördern, unter denen die befreiten Völker diese Rechte ausüben können, werden die drei Regierungen den Völkern in jedem befreiten europäischen Staate, oder in einem ehemaligen Vasallenstaat der Achse, wo nur die Lage es ihrer Ansicht nach erfordert, Hilfe leisten:

a) in der Herstellung von Bedingungen des inneren Friedens;
b) in der Durchführung unaufschiebbarer Maßnahmen zur Unterstützung notleidender Völker;
c) in der Schaffung einer provisorischen Regierungsgewalt, die breite demokratische Elemente der Bevölkerung vertritt und sich verpflichtet, so schnell wie möglich aufgrund freier Wahlen eine Regierung zu gewährleisten, die sich nach dem Willen des Volkes richtet;
d) indem sie, wenn es notwendig ist, die Abhaltung solcher freien Wahlen unterstützt.

Die Regierungen der drei Mächte werden mit den anderen vereinigten Nationen sowie mit den provisorischen Mächten und Regierungen Europas in Beratungen eintreten, wenn Fragen geprüft werden, an denen sie direkt interessiert sind. Wenn nach Meinung der drei Regierungen die Lage in einem beliebigen befreiten europäischen Staate oder in einem beliebigen ehemaligen europäischen Vasallenstaat der Achse solch ein Vorgehen notwendig wird, werden sie unverzüglich in Verhandlungen eintreten über die notwendigen Maßnahmen zur Verwirklichung der gemeinsamen Verantwortlichkeit im Sinne der gegenwärtigen Erklärung.

Durch die Erklärung bekräftigten wird von neuem unseren Glauben an die Grundsätze der Atlantik-Charta, unser Festhalten an der Erklärung der Vereinten Nationen und unsere Entschlossenheit, mit allen friedliebenden Völkern eine internationale Weltordnung auf der Grundlage des Rechts zu schaffen, die dem Frieden, der Sicherheit, der Freiheit und dem allgemeinen Wohlergehen der Menschheit gewidmet ist.

Die drei Mächte geben diese Erklärung ab in der Hoffnung, dass die Provisorische Französische Regierung sich bei der Durchführung des vorgeschlagenen Verfahrens ihnen anschließen wird."

VI. Über Polen

Wir kamen zu der Krim-Konferenz mit dem festen Entschluss, unsere Differenzen in der polnischen Frage beizulegen. Wir haben die polnische Frage in jeder Hinsicht überprüft. Wir haben unser gemeinsames Streben nach der Errichtung eines starken, freien und unabhängigen demokratischen Polens erneut zum Ausdruck gebracht. Im Verlaufe der Beratungen haben wir uns über die Bedingungen geeinigt, unter denen eine neue provisorische polnische Regierung der nationalen Einigkeit geschaffen werden kann, die von den drei Mächten Anerkennung finden wird.

Es wurde folgendes Abkommen getroffen:

"In Polen wurde als Folge der völligen Befreiung Polens durch die Rote Armee eine neue Lage geschaffen. Aus dieser Tatsache ergibt sich die Forderung der Schaffung einer provisorischen polnischen Regierung auf breiterer Grundlage als das früher bis zur jetzt erfolgten Befreiung Westpolens möglich war. Die provisorische Regierung, die gegenwärtig in Polen im Amt ist, soll daher auf breiterer demokratischer Grundlage umgebildet werden unter Ausschluss der in Polen oder außerhalb Polens lebenden demokratischen Führern. Diese neue Regierung soll den Namen "Polnische Provisorische Regierung der Nationalen Einigkeit" führen.

W. M. Molotow, W. A. Harriman und Sir Archibald K. Kerr sind als Ausschuss ermächtigt, in Moskau in Fühlung zu treten, vor allem mit den Mitgliedern der gegenwärtigen provisorischen Regierung, sowie mit führenden polnischen Demokraten in Polen und außerhalb Polens, mit dem Ziel der Umbildung der gegenwärtigen Regierung, entsprechend den vereinbarten Richtlinien. Diese polnische provisorische Regierung der nationalen Einigkeit soll die Verpflichtung übernehmen, baldmöglichst freie und unbehinderte Wahlen aufgrund des allgemeinen und geheimen Wahlrechts durchzuführen. Bei diesen Wahlen soll allen demokratischen und nazifeindlichen Parteien das Recht der Beteiligung und der Aufstellung von Kandidaten zustehen.

Wenn die Bildung einer Polnischen Provisorischen Regierung der Nationalen Einigkeit auf solche Weise im Einklang mit diesen Bestimmungen vollzogen ist, wird die Regierung der Sowjetunion, die zur Zeit diplomatische Beziehungen mit der gegenwärtigen Provisorischen Polnischen Regierung unterhält, sowie die Regierung des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika diplomatische Beziehungen mit der neuen Polnischen Provisorischen Regierung der Nationalen Einigkeit aufnehmen. Botschafter werden gegenseitig bestellt, durch deren Berichte ihre Regierungen über die Sachlage in Polen ständig informiert werden.

Die drei Regierungschefs sind der Ansicht, dass Polens Ostgrenze die Curzon-Linie einhalten soll, wobei in einigen Gebieten Abweichungen von 5-8 Kilometern zu Gunsten Polens stattfinden werden. Die drei Regierungschefs erkennen an, dass Polen einen beträchtlichen Gebietszuwachs nach Norden und nach Westen hin erhalten soll. Sie halten es für richtig, bezüglich der Frage des Ausmaßes des Gebietszuwachses die neue Polnische Regierung der Nationalen Einigkeit zu geeigneter Zeit zu befragen und danach die endgültige Festlegung der Westgrenze bis zur Friedenskonferenz zu vertagen."

VII. Über Jugoslawien

Wir sind übereingekommen, Marschall Tito und Dr. Schubaschitsch zu empfehlen, das zwischen ihnen abgeschlossene Abkommen sofort in Kraft zu setzen und auf dieser Grundlage eine neue provisorische vereinigte Regierung zu bilden.

Wir entschieden uns ferner zu empfehlen, dass die neue Regierung Jugoslawiens sofort nach ihrer Bildung eine Erklärung folgenden Inhalts abgeben soll:

1.)
Die Antifaschistische Versammlung der Nationalen Befreiung Jugoslawiens wird erweitert und schließt in Zukunft Mitglieder des letzten jugoslawischen Parlaments ein, die sich nicht durch Feindbegünstigung kompromittiert haben. Das somit gebildete Regierungsorgan führt den Namen "Provisorisches Parlament";

2.)
Die von der Antifaschistischen Versammlung der Nationalen Befreiung erlassenen Gesetze bedürfen einer Bestätigung durch die konstituierende Versammlung.

Eine Erörterung anderer Balkanfragen fand ebenfalls statt.

VIII. Besprechungen der Außenminister

Während der Konferenz fanden außer den täglichen Besprechungen der Regierungschefs und Außenminister auch täglich besondere Besprechungen der drei Außenminister zusammen mit ihren Beratern statt.

Diese Besprechungen haben sich als außerordentlich wertvoll erwiesen. Daher fasste die Konferenz den Beschluss, einen ständigen Apparat für regelmäßige Besprechungen der drei Außenminister zu schaffen. Die Außenminister werden daher zusammentreffen, so oft sich die Notwendigkeit ergibt, voraussichtlich alle 3-4 Monate. Diese Besprechungen werden abwechselnd in den Hauptstädten der drei verbündeten Mächte stattfinden; die erste in London nach der Konferenz der verbündeten Nationen zur Schaffung einer internationalen Sicherungsorganisation.

IX. Einigkeit im Frieden wie im Krieg

Unsere Besprechungen hier auf der Krim haben erneut unsere gemeinsame Entschlossenheit bestätigt, im kommenden Frieden die Einigkeit unserer Ziele und Handlungen zu erhalten und zu verstärken, die im gegenwärtigen Krieg den vereinigten Nationen den Sieg ermöglicht und gesichert hat. Wir glauben, dass dies eine heilige Verpflichtung unserer Regierungen gegenüber ihren Völkern, sowie gegenüber den Völkern der ganzen Welt ist.

Nur wenn wir die Zusammenarbeit und das Verständnis zwischen unseren drei Ländern und allen friedliebenden Völkern aufrecht erhalten und ausbauen, kann das höchste Ziel der Menschheit verwirklicht werden – ein sicherer und dauernder Frieden, der, wie es in der Atlantik-Charta heißt, dafür sorgen soll, "dass alle Menschen in allen Ländern ihr Leben frei von Furcht und Not werden leben können."

Der Sieg in diesem Kriege und die Errichtung solch einer internationalen Organisation bieten die größte Möglichkeit in der ganzen Geschichte der Menschheit, in den kommenden Jahren die wichtigsten Vorbedingen für einen solchen Frieden zu schaffen.

W. Churchill
F. Roosevelt
J. Stalin



Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft (BStU-Kopie)

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