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Wahl 50 - Werdauer Oberschülerinnen und Oberschüler_RHG_Fak_0342

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Urteil gegen die Werdauer Oberschüler mit handschriftlichen Korrekturen des Vorsitzenden Richters. Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer, Seite 1 von 2
Urteil gegen die Werdauer Oberschüler mit handschriftlichen Korrekturen des Vorsitzenden Richters. Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer, Seite 1 von 2


Abschrift:

Urteil gegen die Werdauer Oberschüler.

1. 89/51
I Js 123/51
I KLs 94/51

U R T E I L

I M N A M E N D E S VOLKES !

In der Strafsache gegen


1.) den am 24.2.1933 in Chemnitz geborenen Oberschüler

Hans Joachim G ä b l e r ,

wohnhaft in Werdau/Sa., Gartenweg 2,
z. Zt. in U-Haft in der Volkspolizei-Haftanstalt Zwickau/Sa.,

2,) den am 16.1.1935 in Schweigertshain geborenen Oberschüler

Karlheinz Herbert E c k a r d t ,

wohnhaft in Werdau/Sa., Pestalozzistr. 26,
z. Zt. in U-Haft in der Volkspolizei-Haftanstalt Zwickau/Sa.,

3.) den am 18.11.1931 in Werdau/Sa. geborenen
Maschinenschlosser-Lehrling

Kurt Gerhard S c h n e i d e r ,

wohnhaft in Werdau/Sa., Stadtgutstraße 15,
z. Zt. in U-Haft in der Volkspolizei-Haftanstalt Zwickau/Sa.,

4.) ´ den am 11.6.1933 in Langenbernsdorf/Sa. geborenen
Oberschüler

Theobald Max K ö r n e r ,

wohnhaft in Langenbernsdorf/Sa., Nr. 29 b,
z. Zt. in U-Haft in der Volkspolizei-Haftanstalt Zwickau/Sa.,

5.) den am 9.6.1932 in Zwickau/Sa. geborenen Oberschüler

Heinz Martin R a s c h ,

wohnhaft in Werdau/Sa., Stadtgutstraße 9,
z. Zt. in U-Haft in der Volkspolizei-Haftanstalt Zwickau/Sa.,


.....(12)

genügend zu schulen.

Wenn das Gericht die ausgeworfene Strafe als gerechte Sühne angesehen hat, und die Angeklagten mit hohen Zuchthausstrafen belegte, da ihr verbrecherisches Tun sich gegen den Aufbau der DDR richtete und sie auch den Frieden der Welt gefährdeten, so muss aus diesem Urteil gelernt werden, um zu verhindern, dass weitere junge Menschen sich von den verbrecherischen Plänen der Kriegstreiber und ihren Handlangern beeinflussen lassen. Alle Angeklagten waren Werkzeuge derjenigen, die den Krieg wollen. Ihr Treiben war gefährlich, da nur noch wenige Zeit vergehen brauchte und sie hätten durch andere Aktionen vielleicht erheblichen Schaden unserem Land zugefügt. Aus diesem Urteil ist die Erkenntnis zu ziehen, dass unsere Lehrer mehr denn je sich mit ihren Schülern befassen, um ihr Vertrauen zu erwerben und in einer offenen Kritik über Fragen der Gegenwart zu sprechen. Das haben die Lehrer der Oberschule in Werdau nicht verstanden. So bedauerlich es ist, dass 19 junge Menschen sich für die Kriegspläne Einzelner werben ließen, so mussten doch erhebliche Strafen ausgeworfen werden, um solch ein Treiben zu verhindern Der Ministerpräsident Otto Grotewohl erklärt in seiner Rede am 15. September, dass der Kampf um die Erhaltung des Friedens in ein entscheidendes Stadium getreten sei. Um ihn zu erhalten, müssen alle Kräfte gesammelt werden, die bereit sind, den Frieden zu verteidigen. Um so entscheidender muss der bestraft werden, der für den Krieg eintritt. Das junge Alter einzelner Angeklagter konnte in diesem Fall nicht als Strafmilderungsgrund berücksichtigt werden, da sie in der Lage waren, zu erkennen, was sie für verbrecherische Arbeit leisten. Als Oberschüler hatten sie Unterricht in Polit-Ökonomie und als Funktionäre der FDJ nahmen sie an Schulungen teil. Viele Eltern waren politisch organisiert, und es war ihnen möglich, sich mit ihnen zu unterhalten, was sie doch nicht taten.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.



Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer

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