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Wahl 50 - Keine Wahl_RHG_Fak_0492

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In den Wochen vor der Volkskammerwahl vom 15. Oktober 1950 müssen die Hausgemeinschaften die Verpflichtung unterschreiben, geschlossen zur Wahl zu gehen. Sie wird in Form der hier abgebildeten Plakate an den Häuserwänden angebracht. Quelle: Der große...
In den Wochen vor der Volkskammerwahl vom 15. Oktober 1950 müssen die Hausgemeinschaften die Verpflichtung unterschreiben, geschlossen zur Wahl zu gehen. Sie wird in Form der hier abgebildeten Plakate an den Häuserwänden angebracht. Quelle: Der große Wahlbetrug am 15. Oktober 1950 in der sowjetischen Besatzungszone, hrsg. v. Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, o. D., o. O.


Abschrift:

In den Wochen vor der Volkskammerwahl vom 15. Oktober 1950 müssen die Hausgemeinschaften die Verpflichtung unterschreiben, geschlossen zu Wahl zu gehen.


Volkswahlen am 15. Oktober 1950 !

Die Hausgemeinschaft

Berlinerstraße 47 a

geht geschlossen um 11.00 Uhr

zur Wahl
_________________________________________________________


Volkswahlen am 15. Oktober 1950 !

Die Hausgemeinschaft

Schillerstraße 11

geht geschlossen um 8.30 Uhr

zur Wahl
_________________________________________________________


Volkswahlen am 15. Oktober 1950 !

Die Hausgemeinschaft

E. Thälmannstr. 40 b

geht geschlossen um 8.00 Uhr

zur Wahl


In den Wochen vor der Wahl mußten die Hausgemeinschaften die Verpflichtung unterschreiben, geschlossen zur Wahl zu gehen. Diese Verpflichtungen wurden in Form der hier abgebildeten Plakate an den Häuserwänden angebracht.



hrsg. v. Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, o.D., o.O

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