Zuführung
Polizeilicher und geheimpolizeilicher Begriff in der DDR, der einer Festnahme oder Verhaftung juristisch vorgelagert ist. Zugeführt werden können Personen ohne weitere Begründung (und ohne Rechtsgrundlage). Zuführungen, die praktisch einer zeitweiligen Festnahme gleichkommen, können nach einigen Stunden Verhören oder kurzen Belehrungen mit der Freilassung enden. Sie können aber auch in eine formellen Verhaftung münden.